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   SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06 ER   

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https://dejure.org/2006,12353
SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06 ER (https://dejure.org/2006,12353)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06 ER (https://dejure.org/2006,12353)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - S 10 KA 2369/06 ER (https://dejure.org/2006,12353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Information eines Zahnarztes in Deutschland über günstigere Behandlungsmöglichkeiten bei einem Zahnersatz in Polen und Ungarn; Einordnung eines Internetauftritts zum Thema "Zahnersatz im Ausland" als vom Gesetzeswortlaut des § 88 Abs. 2 S. 3 ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbung - Kasse darf nicht für günstige Behandlung im Ausland werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkassen dürfen keine preiswerten EU-Zahnärzte empfehlen - Verweisen auf einzelne Leistungserbringer stellt Verstoß gegen Neutralitätspflicht dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 76 Abs. 1 S. 1 § 88 Abs. 2 S. 3
    Verstoß der Krankenkasse gegen Neutralitätspflicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfG- NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a. a. O., Rdnrn. 12, 95 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u. a.; VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfG- NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a. a. O., Rdnrn. 12, 95 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u. a.; VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung), wobei die diesbezüglichen Anforderungen jedoch umso niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht -BVerfG- NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a. a. O., Rdnrn. 12, 95 99 ff.; Funke-Kaiser in Bader u. a.; VwGO, 3. Auflage, § 123 Rdnrn. 15 f., 24 ff.).
  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus SG Stuttgart, 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06
    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Möglichkeit, Zahnersatz im Ausland, speziell in Polen und Ungarn nach vorheriger Genehmigung des durch einen in Deutschland niedergelassenen Vertragszahnarzt erstellten Heil- und Kostenplanes anfertigen zu lassen, ist nicht zu beanstanden, sondern entspricht der nunmehr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.05.2003 (Az.: C-385/99) gegebenen Möglichkeit, als gesetzlich Krankenversicherter sich in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, somit auch in Polen und Ungarn ambulant behandeln zu lassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 244/10

    Berechtigung zum Abschluss eines Individualrabattvertrages über die

    Hieraus folgern verschiedene Stimmen in Rechtsprechung und Kommentarliteratur, dass die der Krankenkasse nach § 88 Abs. 2 Satz 3 SGB V eingeräumte Informationsbefugnis über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten nicht mit Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungserbringer verbunden werden darf (vgl. Hess in Kasseler Kommentar, § 88 SGB V, Rz. 4; SG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 2006 - S 10 KA 2369/06 ER -, juris).
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