Rechtsprechung
SG Kassel, 10.02.2015 - S 10 SB 130/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B
Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB
Auszug aus SG Kassel, 10.02.2015 - S 10 SB 130/13
Die Bemessung des (Gesamt-)GdB ist dabei in drei Schritten vorzunehmen und grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe (Bundessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2010, Az.: B 9 SB 35/10, juris Rdnr. 3).In einem dritten Schritt ist dann, in der Regel ausgehend von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB, in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Beeinträchtigungen der maßgebliche (Gesamt-)GdB zu bilden (Bundessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2010, Az.: B 9 SB 35/10, juris Rdnr. 3).
- LSG Hessen, 27.03.2018 - L 3 U 166/13
Kein Anspruch auf Feststellung geltend gemachter Gesundheitsstörungen als …
Der Senat hat die bei dem Kreis Höxter geführten Schwerbehindertenakten des Klägers sowie die Gerichtsakten des Verfahrens S 10 SB 130/13 / L 3 SB 32/15 zum Verfahren beigezogen.Auch im Verfahren S 10 SB 130/13 hat der Kläger ärztliche Bescheinigungen des Dr. U. vom 20. November 2012 und vom 24. Februar 2014 vorgelegt.
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, die zum Verfahren beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Schwerbehindertenakten und die Gerichtsakten S 10 SB 130/13 / L 3 SB 32/15, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.
- LSG Hessen, 10.05.2017 - L 4 SO 119/14
Zur Auslegung eines Bewilligungsbescheids, mit dem "laufende Leistungen" der …
D. vom 10. Juni 2014, welches in dem Gerichtsverfahren Az. S 10 SB 130/13 eingeholt worden sei, herleiten. - SG Kassel, 26.06.2014 - S 11 SO 126/13 Dazu vorgelegt wird noch ein Gutachten des Herrn D. vom 10.06.2014, welches im Verfahren des Klägers S 10 SB 130/13 erstattet wurde.