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SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Hamburg
§ 25 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 48 S 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12
Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers - unzureichende Feststellungen zu Identität sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Patienten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 120 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Krankenhäuser | Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs | Kein Nothelferanspruch bei ungeklärter Identität des Patienten
Wird zitiert von ... (2)
- SG Hamburg, 30.05.2017 - S 28 SO 299/14 Allerdings scheitert der geltend gemachte Anspruch, weil im Hinblick auf die hier nicht hinreichend festgestellte Identität des Patienten dessen Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für den ggfs. auch nur hypothetisch bestehenden Leistungsanspruch gegenüber dem Beklagten auf Leistungen auf Hilfen zur Gesundheit nach §§ 19 Abs. 3, 23 Abs. 1, 48 Satz 1 SGB XII nicht ausreichend festgestellt werden kann (vgl. SG Hamburg Urteil vom 16.01.2017 S 10 SO 334/12 -juris-).
- SG Hamburg, 09.04.2018 - S 7 SO 89/14 Wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht mit der erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststehen, geht dies zu Lasten des Nothelfers (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - S 10 SO 334/12, abrufbar unter juris, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2016 - L 7 SO 3998/15, ebenfalls abrufbar unter juris), hier die Klägerin.