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   SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12   

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SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12 (https://dejure.org/2017,7200)
SG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - S 10 SO 334/12 (https://dejure.org/2017,7200)
SG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - S 10 SO 334/12 (https://dejure.org/2017,7200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Justiz Hamburg

    § 25 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 48 S 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12
    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers - unzureichende Feststellungen zu Identität sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 120 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Krankenhäuser | Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs | Kein Nothelferanspruch bei ungeklärter Identität des Patienten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Als Anspruchsgrundlage kommt allein § 25 SGB XII in Betracht (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R -, juris Rn. 21).

    Die Klägerin hat zudem in einem von § 25 Satz 1 SGB XII vorausgesetzten Eilfall Leistungen erbracht (zu den Voraussetzungen im Einzelnen BSG, Urteil vom 23.08.2013 aaO Rn. 17 ff.), da der Patient wegen eines akuten Hinterwandinfarktes umgehend mit den Mitteln eines Krankenhauses behandelt werden musste (sog. bedarfsbezogenes Moment) und die Beklagte bei Aufnahme des Patienten am späten Mittwochabend nicht mehr dienstbereit, sondern für die Klägerin erst wieder am Folgetag, an dem damit sodann der Eilfall endete, erreichbar war (sog. sozialhilferechtliches Moment).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 202.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Daran vermag eine ggf. unzureichende Sachverhaltsermittlung durch den Sozialhilfeträger nichts zu ändern, wenn sie auch u.U. im Rahmen der Beweiswürdigung durch das Gericht Berücksichtigung finden soll (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 202/95 -, juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Eine entsprechende Verpflichtung folgt weder aus den Krankenhausgesetzen der Länder (hier dem Hamburgischen Krankenhausgesetz vom 17.04.1991, HmbGVBl. 1991, 127) noch - im Sinne einer Vorrangigkeit der Realisierung zivilrechtlicher Ansprüche - aus einem ggf. zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus abgeschlossenen Behandlungsvertrag (BVerwG, Urteil vom 30.10.1979 - 5 C 31/78 -, juris Rn. 17, zur Vorgängervorschrift, § 121 Bundessozialhilfegesetz - BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen des § 25 SGB XII geht zu Lasten des Nothelfers (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 -, juris Rn. 26), hier also der Klägerin.
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Ungeachtet dessen reichen aber Maßstäbe einer Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung für den Vollbeweis - im Sinne einer an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R -, juris Rn. 21) - auch nicht aus.
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Angesichts der nach allem nicht festgestellten Hilfebedürftigkeit des Patienten bedarf es keiner Prüfung, ob einer Leistungspflicht der Beklagten ggf. nicht außerdem der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) wegen einer Versicherungspflicht des Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegengestanden haben könnte (dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus SG Hamburg, 16.01.2017 - S 10 SO 334/12
    Ein Anspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger besteht nur dann, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten der gewährten Hilfe hätte tragen müssen, wäre ihm der Hilfebedarf rechtzeitig bekannt geworden (BVerwG, Urteil vom 31.05.2001 - 5 C 20/00 -, juris Rn. 14, zu § 121 BSHG).
  • SG Hamburg, 30.05.2017 - S 28 SO 299/14
    Allerdings scheitert der geltend gemachte Anspruch, weil im Hinblick auf die hier nicht hinreichend festgestellte Identität des Patienten dessen Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für den ggfs. auch nur hypothetisch bestehenden Leistungsanspruch gegenüber dem Beklagten auf Leistungen auf Hilfen zur Gesundheit nach §§ 19 Abs. 3, 23 Abs. 1, 48 Satz 1 SGB XII nicht ausreichend festgestellt werden kann (vgl. SG Hamburg Urteil vom 16.01.2017 S 10 SO 334/12 -juris-).
  • SG Hamburg, 09.04.2018 - S 7 SO 89/14
    Wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht mit der erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststehen, geht dies zu Lasten des Nothelfers (vgl. auch SG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - S 10 SO 334/12, abrufbar unter juris, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2016 - L 7 SO 3998/15, ebenfalls abrufbar unter juris), hier die Klägerin.
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