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   SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09   

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https://dejure.org/2011,23817
SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09 (https://dejure.org/2011,23817)
SG Landshut, Entscheidung vom 02.02.2011 - S 10 SO 36/09 (https://dejure.org/2011,23817)
SG Landshut, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - S 10 SO 36/09 (https://dejure.org/2011,23817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - aufstockende Gewährung von Blindenhilfe zum Landesblindengeld - Einkommenseinsatz - zweckbestimmte Leistung - Zweckidentität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Landesblindengeldes als anrechenbares Einkommen bei Gewährung von Blindenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 40/04

    Berufung, Blindenhilfe, Einkommen, Einzelrichter, Landesblindengeld

    Auszug aus SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
    Denn beim Blindengeld nach dem Bayer. Blindengeldgesetz handle es sich um eine zweckbestimmte Leistung nach § 83 Abs. 1 SGB XII. Zuletzt habe das OVG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 29.09.2004 - Az.: 2 LB 40/04 - diese Rechtsauffassung bestätigt.

    Entgegen der Auffassung des OVG Schleswig-Holstein (vgl. Urteil vom 29.09.2004 - Az.: 2 LB 40/04) zur vergleichbaren Rechtslage des BSHG (vgl. §§ 67, 76 ff. BSHG) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Schlette in: Hauk/Nofz, SGB XII, 2010, § 72 Rn.14) ist nach Ansicht der Kammer das Landesblindengeld nicht als anrechenbares Einkommen im Sinne der §§ 82, 83 SGB XII zu berücksichtigen.

    Diese Zweckidentität von Landesblindengeld und Blindenhilfe hat zu Recht auch das OVG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 29.09.2004 - Az.: 2 LB 40/04 - bejaht.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Auszug aus SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
    Ziel der Regelungen ist es jeweils, Mehrfachleistungen von Sozialleistungen zu verhindern, die in ihrer Zwecksetzung identisch bzw. gleichartig sind (vgl. BVerwGE 88, 90; 92, 220, 225; BSGE 93, 290, 294 f.; LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2006 - Az.: L 7 SO 5514/05), wobei § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eine spezielle Konkurrenzregelung für Sozialleistungen normiert, die Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgleichen wollen, während § 83 SGB XII eine allgemeine Vorschrift des Sozialhilferechts bezüglich der Einkommensberechnung ist.

    Auch das LSG Baden-Württemberg betont im Urteil vom 21.09.2006 - Az.: L 7 SO 5514/05 - den Vorrang der Anrechnungsregel des § 72 SGB XII. Im Leitsatz dieser Entscheidung heißt es wörtlich:.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
    Ziel der Regelungen ist es jeweils, Mehrfachleistungen von Sozialleistungen zu verhindern, die in ihrer Zwecksetzung identisch bzw. gleichartig sind (vgl. BVerwGE 88, 90; 92, 220, 225; BSGE 93, 290, 294 f.; LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2006 - Az.: L 7 SO 5514/05), wobei § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eine spezielle Konkurrenzregelung für Sozialleistungen normiert, die Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgleichen wollen, während § 83 SGB XII eine allgemeine Vorschrift des Sozialhilferechts bezüglich der Einkommensberechnung ist.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
    (so zurecht bereits BVerwGE 90, 217 ff.), sondern im Zusammenhang mit den systematischen und teleologischen Vorstellungen des Gesetzgebers zu lesen.
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 VG 2/04 R

    Blindengeld - Landesblindengeld - gleichartige Leistung - Führzulage -

    Auszug aus SG Landshut, 02.02.2011 - S 10 SO 36/09
    Ziel der Regelungen ist es jeweils, Mehrfachleistungen von Sozialleistungen zu verhindern, die in ihrer Zwecksetzung identisch bzw. gleichartig sind (vgl. BVerwGE 88, 90; 92, 220, 225; BSGE 93, 290, 294 f.; LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2006 - Az.: L 7 SO 5514/05), wobei § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII eine spezielle Konkurrenzregelung für Sozialleistungen normiert, die Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgleichen wollen, während § 83 SGB XII eine allgemeine Vorschrift des Sozialhilferechts bezüglich der Einkommensberechnung ist.
  • LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 154/15

    Anrechnung von Landesblindengeld auf die Blindenhilfe

    Diese Auffassung sei durch ein Urteil des SG Landshut vom 02.02.2011 (S 10 SO 36/09) bestätigt worden.

    Der vom SG Landshut vom 02.02.2011 (S 10 SO 36/09) vertretenen Annahme, § 72 SGB XII sei als lex specialis zu § 83 SGB XII anzusehen, stehen die systematische Stellung beider Vorschriften sowie der Umstand entgegen, dass sie nicht etwa gleiches regeln, sondern unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen und damit keine Normenkonkurrenz besteht.

  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 62/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Mit Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 02. Februar 2011 (Az.: S 10 SO 36/09) wurde der Beklagte zur Gewährung von Blindenhilfe verpflichtet ohne Anrechnung des Landesblindengeldes als Einkommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte im Verfahren S 10 SO 36/09 sowie der vorliegenden Verwaltungsakten verwiesen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2010 - L 8 SO 3/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für die

    Dieser Bescheid ist - nach Zurückweisung des hiergegen gerichteten Widerspruchs mit Widerspruchsbescheid vom 28. Mai 2009 - Gegenstand des noch nicht abgeschlossenen Hauptsacheverfahrens vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau (Az. S 10 SO 36/09).
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