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   SG Berlin, 28.11.2007 - S 100 AS 27229/07   

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https://dejure.org/2007,73837
SG Berlin, 28.11.2007 - S 100 AS 27229/07 (https://dejure.org/2007,73837)
SG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2007 - S 100 AS 27229/07 (https://dejure.org/2007,73837)
SG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2007 - S 100 AS 27229/07 (https://dejure.org/2007,73837)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Die Berufungen des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 19. Februar 2008 (S 87 AS 10154/06) und gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. November 2007 (S 100 AS 27229/07) werden zurückgewiesen.

    Das Sozialgericht ist davon ausgegangen, dass es sich bei der Geltendmachung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01. April bis zum 30. September 2007 um eine neue Klage handele und hat diese unter dem Aktenzeichen S 100 AS 27229/07 eingetragen.

    Im Verfahren S 100 AS 27229/07 hat das Sozialgericht B die Klage zunächst mit Gerichtsbescheid vom 11. September 2007 abgewiesen.

    Gegen das ihm am 07. Dezember 2007 zugestellte Urteil im Verfahren S 100 AS 27229/07, in dem das Sozialgericht dahin belehrt hat, dass mangels Zulassung der Berufung Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden könne, hat sich der Kläger mit am 27. Dezember 2007 eingegangenen Schreiben gewandt.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B vom 19. Februar 2008 im Verfahren S 87 AS 10154/06 und das Urteil des Sozialgerichts B vom 28. November 2007 im Verfahren S 100 AS 27229/07 sowie den Bescheid des Beklagten vom 12. März 2007 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 18. April 2007 und des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2007, dieser in Gestalt des Änderungsbescheides vom 02. Juni 2007 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihm Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni 2007 unter Ansatz eines Regelsatzes von 396, 75 EUR und vom 01. Juli bis zum 30. September 2007 unter Ansatz eines solchen in Höhe von 398, 89 EUR und weitere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Zeit ab 01. April 2007 in Höhe von monatlich 83, 57 EUR zu gewähren,.

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