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   SG Aachen, 03.04.2007 - S 11 AS 103/06   

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https://dejure.org/2007,24596
SG Aachen, 03.04.2007 - S 11 AS 103/06 (https://dejure.org/2007,24596)
SG Aachen, Entscheidung vom 03.04.2007 - S 11 AS 103/06 (https://dejure.org/2007,24596)
SG Aachen, Entscheidung vom 03. April 2007 - S 11 AS 103/06 (https://dejure.org/2007,24596)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Aachen, 03.04.2007 - S 11 AS 103/06
    Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II bezieht sich die Angemessenheit nur auf die Größe des Hausgrundstücks bzw. der Eigentumswohnung (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R).

    Nur so kann eine in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Gewährung von Alg II aufgrund sachfremder Faktoren, die - anders als beispielsweise die Berücksichtigung von örtlich unterschiedlich hohen Mietspiegeln für die Höhe der im konkreten Fall angemessenen Unterkunftskosten - nichts mit den einem Hilfebedürftigen entstehenden Kosten zu tun haben, verhindert werden (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R).

    Zum anderen bestünde eine nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Beziehern von SGB II-Leistungen und Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII), bei denen nicht nur auf die Größe des selbst bewohnten Grundstücks sondern auch auf dessen Wert abgestellt wird, wenn nach den Vorschriften des SGB II eine Einzelperson ein 130 m² großes Haus als Schonvermögen besitzen dürfte und ein Sozialhilfeempfänger dieses aufgrund des mit dieser Größe im Regelfall verbundenen hohen Werts veräußern müsste (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R).

    Die Grenzwerte stellen aber nur den Regelfall dar und müssen stets daraufhin untersucht werden, ob im Einzelfall eine abweichende Beurteilung angezeigt ist (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus SG Aachen, 03.04.2007 - S 11 AS 103/06
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99).
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