Rechtsprechung
SG Heilbronn, 23.04.2014 - S 11 AS 1626/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Betreuungskosten im Frauenhaus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Jobcenter Stadt Heilbronn bleibt auf Kosten für Betreuung einer Frau im Heilbronner Frauenhaus "sitzen"
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Jobcenter Stadt Heilbronn bleibt auf Kosten für Betreuung einer Frau im Heilbronner Frauenhaus "sitzen": Klage gegen Landkreis Freudenstadt auf Erstattung von 25.000 EUR erfolglos!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jobcenter hat nur Anspruch auf Erstattung von Unterkunftskosten bei Unterbringung einer Frau im Frauenhaus - Kosten für psychosoziale Betreuungen müssen nur bei entsprechender Vereinbarung erstattet werden
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 23.04.2014 - S 11 AS 1626/12
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - L 6 AS 736/16
Kostenerstattung für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus; Erstattungsfähige …
Insbesondere hat die Beklagte die Kosten nicht nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten (so für den Fall der fehlenden Regelung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen Hammel ZfF 2015, 108 in Anm. zum Urteil des SG Heilbronn vom 23.4.2014 - S 11 AS 1626/12).Fragwürdig ist es zudem, die Regeln über den Aufwendungsersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) entsprechend oder als allgemeinen Rechtsgrundsatz anzuwenden, obwohl der Träger - hier die Klägerin - es selbst in der Hand hat, die Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch nach gesetzlichen Vorgaben in §§ 36 a , 17 Abs. 2 SGB II zu schaffen (vgl. Leiska-Stephan, NDV-ND 2015, 22, Anm. zum Urt. des SG Heilbronn vom 23.04.2014 - S 11 AS 1626/12 = NDV-ND 2015, 19).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2016 - L 11 AS 692/15 Der vorherige Abschluss einer solchen Vereinbarung sei jedoch nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte für einen Erstattungsanspruch nach § 36a SGB II erforderlich (SG Heilbronn - S 11 AS 1626/12 - SG Osnabrück - S 33 AS 320/13 - wohl auch SG Kassel - S 3 AS 762/11 - und Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2015 - L 12 AS 1955/14 -).