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   SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05   

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https://dejure.org/2006,8768
SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05 (https://dejure.org/2006,8768)
SG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2006 - S 11 AS 305/05 (https://dejure.org/2006,8768)
SG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - S 11 AS 305/05 (https://dejure.org/2006,8768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Rücknahme der Leistungsbewilligung nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) gegenüber jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wegen unrechtmäßiger Bewilligung; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes (Gewährung von Arbeitslosenhilfe); ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte §§ 11, 38 SGB II; 24, 45 und 48 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ein Leistungsträger nach SGB II muss die Erstattung überzahlter Leistungen bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gegenüber jedem einzelnen Mitglied durch eine eigene individuelle Verwaltungsentscheidung geltend machen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Bescheide müssen vom Leistungsempfänger geprüft werden - Leistungsempfänger muss zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, - Rücknahmeentscheidung bei Bedarfsgemeinschaft, Überprüfung von Bewilligungsbescheiden durch den Leistungsempfänger

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

    Auszug aus SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05
    Ebenso ist bereits entschieden worden, dass § 50 Abs. 2 SGB X den Leistungsträger nicht berechtigt, versehentlich einem Dritten überwiesene Leistungen, die für diesen nicht bestimmt waren, durch Verwaltungsakt zurückzufordern (BSG 29.10.1986 - 7 RAr 77/85, SozR 1300 § 50 Nr. 13).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05
    Bereits für das Recht nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt worden, dass Bescheide über die Gewährung von Sozialhilfe an einen Minderjährigen nicht gegenüber den Eltern zurückgenommen werden können und diese, auch wenn sie die Überzahlung durch Verletzung ihrer Mitteilungspflichten über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verursacht und die überzahlten Beträge aufgrund ihres Sorgerechts vereinnahmt haben, nicht zur Erstattung verpflichtet sind (BVerwG, Urteil vom 30.04.1992, 5 C 29/88).
  • SG Dortmund, 22.07.2009 - S 28 AS 228/08

    Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen

    Da die Rücknahmeentscheidung letztendlich das Spiegelbild der Leistungsbewilligung darstellt, muss die Rückabwicklung im jeweiligen individuellen Leistungsverhältnis erfolgen (vgl. SG Koblenz, Urteil vom 16.06.2006, S 11 AS 305/05).
  • SG Cottbus, 09.03.2009 - S 14 AS 1202/08

    Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II -

    § 38 SGB II regelt nur eine Bevollmächtigungsvermutung für die Antragsstellung (vgl. insofern BSG B 7b AS 8/06 R LSG Hessen L 9 AS 33/06; SG Schleswig S 9 AS 834/05; SG Dortmund S 31 AS 340/06 ER, SG Koblenz S 11 AS 305/05).
  • SG Dortmund, 13.07.2010 - S 28 AS 349/10

    Arbeitslosenversicherung

    Da die Aufhebungs- bzw. Rücknahmeentscheidung letztendlich das Spiegelbild der Leistungsbewilligung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1992, Az.: 5C 29/88), muss die Rückabwicklung im jeweiligen individuellen Leistungsverhältnis erfolgen (SG Koblenz, Urteil vom 16.06.2006, Az.: S 11 AS 305/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2012 - L 4 KR 464/10
    Im Bereich des Arbeitslosengeldes II habe das SG Koblenz entschieden, dass eine Zurechnung des Verschuldens von Familienangehörigen unterbleibe (Urteil vom 15. Juni 2006, S 11 AS 305/05).
  • SG Duisburg, 03.12.2009 - S 31 AS 159/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Weiterhin besteht Einigkeit darüber, dass das Rückabwicklungsverhältnis - ebenfalls wie bereits unter Geltung des BSHG - das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnis darstellt (vgl. Udsching/Link, SGb 9/07, S. 513, 514; vgl. auch schon SG Koblenz, Urteil vom 14.06.2006, S 11 AS 305/05, juris; OVG NRW, Urteil vom 11.12.1997, 8 A 5182/95, juris; OVG NRW, Urteil vom 12.02.1992, 8 A 2127/88, juris; BVerwG, Urteil vom 30.04.1992, 5 C 29/88, juris).
  • SG Lüneburg, 11.10.2006 - S 25 AS 1025/06
    Dabei wird zu prüfen sein, ob die dem Antragsteller zugeflosse-ne Erbschaft nur bis zum 31. Oktober 2006 als Einkommen und danach als Vermögen anzusehen ist und die Antragsgegnerin von dem Antragsteller allein die an die Bedarfs-gemeinschaft im streitigen Zeitraum insgesamt gewährten Leistungen (als Gesamt-schuldner) fordern kann oder ob auch - wofür nach Auffassung der Kammer einiges spricht - im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Individualisierungsgrund-satz gilt, wonach jeder Leistungsempfänger über einen individuellen Leistungsanspruch verfügt und etwaige überzahlte Leistungen auch nur - spiegelbildlich - vom jeweiligen Leistungsempfänger zurückgefordert werden können (vgl. dazu zum Recht der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG): Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992, - 5 C 29/88 - ferner zum Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende jüngst: Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 13. Juni 2006, - S 9 AS 834/05 - Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2006, - S 11 AS 305/05; Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 24. August 2006, - S 31 AS 791/05 - sowie andeutend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006, - L 5 B 549/06 AS ER -).
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