Rechtsprechung
SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33 SGB 5
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenübernahme für ein Therapiedreirad zur Verbesserung der sozialen Integration eines behinderten Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungspflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung im Falle der Bewilligung eines Therapiedreirades als Behinderungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Therapiedreirad für die soziale Integration eines Grundschulkindes
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse muss Therapiedreirad bezahlen - Zum Ausgleich der Behinderung bezweckte soziale Integration kann nicht durch notwendige Anwesenheit eines Erwachsenen ausgeschlossen werden
Verfahrensgang
- SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09
- LSG Hessen, 28.09.2011 - L 1 KR 33/11
Papierfundstellen
- NZS 2011, 470 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R
Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem - …
Auszug aus SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09
Daneben stellt auch die Bewegungsfreiheit beziehungsweise Mobilität ein von der Rechtsprechung anerkanntes Grundbedürfnis dar, das jedoch regelmäßig auf den Nahbereich im Sinne eines "Erschließen eines gewissen körperlichen Freiraums" beschränkt ist (vgl. Urteil des BSG vom 21.11.2002, Az. B 3 KR 8/02 R, Rn. 15).Richtig ist zwar, dass die Anwesenheit eines Erwachsenen von Kindern und Jugendlichen bei Aktivitäten, mit denen Sie gerade Selbstständigkeit und Unabhängigkeit beweisen wollen, üblicherweise nicht akzeptiert wird (vgl. Urteil des BSG vom 21.11.2002, Az. B 3 KR 8/02 R, Rn. 19).
- LSG Hessen, 13.09.2007 - L 8 KR 247/06
Versorgung mit einem Behindertendreirad
Auszug aus SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09
Umgekehrt darf die Versorgung dann aber auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Behinderung in dem Maße ausgeglichen wird, dass der Versicherte letztendlich mit einem Gesunden vergleichbar wäre (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007, Az. L 8 KR 247/06, Rn. 32). - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
Auszug aus SG Fulda, 16.12.2010 - S 11 KR 7/09
Ziel ist es, den Behinderten ein weitgehend selbstständiges Leben und die Bewältigung des Alltags zu ermöglichen (Urteil des BSG vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 3/02 R, Rn. 10).
- SG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - S 25 KR 525/12
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrer - Brems- und …
Liegt eine geistige Behinderung vor, ist es im Einzelfall sachgerecht, bei der Integration das "Entwicklungsalter" des Versicherten zugrunde zu legen (SG Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Dezember 2012 - S 25 KR 116/11; SG Fulda, Urteil vom 16. Dezember 2010 - S 11 KR 7/09 - juris). - SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 111/16
Gesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzung der Versorgung mit einem …
Der Geeignetheit steht schließlich auch nicht entgegen, dass die Nutzung des Therapiedreirades nur unter Aufsicht erfolgen kann und der Kläger auf Hilfestellung bei der Betätigung angewiesen ist (so auch SG Fulda, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 11 KR 7/09). - SG Marburg, 17.11.2017 - S 6 KR 8/16 Der Geeignetheit steht schließlich auch nicht entgegen, dass die Nutzung des Therapiedreirades nur unter Aufsicht erfolgen kann und der Kläger auf Hilfestellung bei der Betätigung angewiesen ist (so auch SG Fulda, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 11 KR 7/09).