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   SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08   

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https://dejure.org/2012,12786
SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - S 11 R 5359/08 (https://dejure.org/2012,12786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6
    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - eheähnliche Gemeinschaft - langwieriges Scheidungsverfahren als objektives Hindernis für eine frühere Eheschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Witwenrente bei weniger als einem Jahr Ehe mit dem Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe - Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Witwenrente auch nach nur 19 Tagen Ehe

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    19 Tage-Ehe und trotzdem Witwenrente!

  • welt.de (Pressemeldung, 09.08.2012)

    Witwe steht auch nach 19 Tagen Ehe eine Rente zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwenrente oder Versorgungsehe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwenrente bei unter einem Jahr Ehedauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe - Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit - Jahrelanges Zusammenleben, Bankvollmachten, Testamente und Patientenverfügung lassen nicht auf Versorgungsehe schließen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Berlin, 30.05.2012 - S 11 R 5359/08
    Dies ist dann der Fall, wenn eine Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen oder zumindest gleichwertig sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R, zitiert nach juris, Rn. 21).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Ebenso können mit dem Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Mai 2012 - S 11 R 5359/08 - (FamRZ 2013, 332) keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts belegt werden.
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