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   SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04   

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https://dejure.org/2005,9322
SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04 (https://dejure.org/2005,9322)
SG Aachen, Entscheidung vom 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04 (https://dejure.org/2005,9322)
SG Aachen, Entscheidung vom 16. März 2005 - S 11 RJ 90/04 (https://dejure.org/2005,9322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Höhe der außergerichtlichen Kosten in einer erledigten Untätigkeitsklage; Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Bedeutung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen, 02.07.2004 - L 2 B 73/03

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskosten unterhalb von vier

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Bei der Untätigkeitsklage ist eine niedrige Gebühr als die reguläre Mittelgebühr anzusetzen (vgl. aus neuerer Zeit Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.07.2004, L 2 B 73/03 AL-PKH), denn die Untätigkeitsklage ist ein rein prozessuales Instrument zur Beschleunigung des Verfahrens und eröffnet - anders als insbesondere im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - keinen unmittelbaren Weg zur Erlangung der begehrten Sozialleistung.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Mit Kostennote vom 08.11.2004 machte der Kläger sodann folgende Kosten geltend: Verfahrensgebühr gem. § 14 RVG, Nr. 3102 VV RVG 250, 00 Euro Erledigungsgebühr, § 14 RVG, Nr. 1006, 1005 RVG 190, 00 Euro Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO 20, 00 Euro zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer 73, 60 Euro Summe 533, 60 Euro Er führte unter Verweis auf den Beschluss des SG Aachen vom 05.06.2001, S 4 RA 3/01, aus, die Untätigkeitsklage sei unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Ziels als Rentensache anzusehen und habe daher eine große wirtschaftliche Bedeutung gehabt, die zumindest die Mittelgebühr rechtfertige.
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 7/94

    Höhe der Rahmengebühr des Bevollmächtigten bei beiderseitigem Nachgeben, Beschwer

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 13.12.1994, 9 BVs 48/94; in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 22.02.1993, 14 B/4 REg 12/91; vgl. auch Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 7/94 m.w.N.) legt das Gericht § 24 BRAGO und somit Nr. 1002 VV RVG nicht dergestalt aus, dass nur bei einem gegenseitigen Nachgeben, bei dem das anwaltliche Bemühen dem bei einem Vergleichsabschluss entspricht, von einer Mitwirkung des Rechtsanwalts im Sinne der Vorschrift gesprochen werden kann.
  • BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94

    Pflicht zum besonderen Bemühen des Rechtsanwalts um eine außergerichtliche

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 13.12.1994, 9 BVs 48/94; in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 22.02.1993, 14 B/4 REg 12/91; vgl. auch Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 7/94 m.w.N.) legt das Gericht § 24 BRAGO und somit Nr. 1002 VV RVG nicht dergestalt aus, dass nur bei einem gegenseitigen Nachgeben, bei dem das anwaltliche Bemühen dem bei einem Vergleichsabschluss entspricht, von einer Mitwirkung des Rechtsanwalts im Sinne der Vorschrift gesprochen werden kann.
  • SG Aachen, 12.03.2004 - S 8 AL 150/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung der 8. Kammer des SG Aachen (Urteil vom 12.03.2004, S 8 AL 150/03) an, wonach der Tatbestand von § 24 BRAGO auch dann verwirklicht ist, wenn sich die Rechtssache ganz nach Zurücknahme des Verwaltungsakts (oder hier: nach Erlass des begehrten Widerspruchsbescheids) erledigt.
  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04
    Im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 13.12.1994, 9 BVs 48/94; in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 22.02.1993, 14 B/4 REg 12/91; vgl. auch Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 7/94 m.w.N.) legt das Gericht § 24 BRAGO und somit Nr. 1002 VV RVG nicht dergestalt aus, dass nur bei einem gegenseitigen Nachgeben, bei dem das anwaltliche Bemühen dem bei einem Vergleichsabschluss entspricht, von einer Mitwirkung des Rechtsanwalts im Sinne der Vorschrift gesprochen werden kann.
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Insoweit ist auch nichts daraus abzuleiten, dass mit dem RVG erstmals eine Sondergebühr für die Erledigung einer Rechtssache eingeführt wurde (so aber SG Aachen, Beschluss vom 16. März 2005 - S 11 RJ 90/04).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Insoweit ist auch nichts daraus abzuleiten, dass mit dem RVG erstmals eine Sondergebühr für die Erledigung einer Rechtssache eingeführt wurde (so aber SG Aachen, Beschluss vom 16. März 2005 - S 11 RJ 90/04).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Insoweit ist auch nichts daraus abzuleiten, dass mit dem RVG erstmals eine Sondergebühr für die Erledigung einer Rechtssache eingeführt wurde (so aber SG Aachen, Beschluss vom 16. März 2005 - S 11 RJ 90/04).
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