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   SG Heilbronn, 11.02.2015 - S 11 SO 1505/13 L   

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https://dejure.org/2015,3081
SG Heilbronn, 11.02.2015 - S 11 SO 1505/13 L (https://dejure.org/2015,3081)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 11.02.2015 - S 11 SO 1505/13 L (https://dejure.org/2015,3081)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - S 11 SO 1505/13 L (https://dejure.org/2015,3081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhere Unterkunftskosten für allein lebende Sozialhilfeempfängerin - "Schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze insofern ungeeignet!

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mietspiegel ungenau: höherer Mietzuschuss möglich

  • sg-heilbronn.de (Pressemitteilung)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von allein lebender Sozialhilfeempfängerin zahlen - "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze insoweit ungeeignet!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungeeignetes "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze: Rentnerin erhält höheren Mietzuschuss - Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von allein lebender Sozialhilfeempfängerin zahlen

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 SO 4759/16

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunft und Heizung -

    Soweit das Sozialgericht H. in seinem Urteil vom 11.2.2015 (S 11 SO 1505/13) in einem anderen Rechtsstreit ausgeführt habe, dass die Datenerhebung nur bezüglich des dort allein zu beurteilenden 1-Personenhaushalts nicht hinreichend valide gewesen sei, vermöchten die Kläger hieraus nichts herzuleiten.

    Soweit das SG H. in einer Entscheidung über einen 1-Personenhaushalt die Datenerhebung für das Konzept der Beklagten nicht als hinreichend valide angesehen hat (Ausfall an statistisch relevanten Erkenntnissen für 2 Baualtersklasse in dem Segment; SG H., Urteil vom 11.2.2015 - S 11 SO 1505/13 -, juris Rn. 33) trifft dies für einen 2-Personenhaushalt nicht zu.

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