Rechtsprechung
SG Hildesheim, 24.07.2012 - S 11 U 129/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VII; § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII; § 43 Abs. 5 SGB VII
Erstattung von aufgewendeten Kosten für das Parken eines Autos im Zusammenhang mit nach einem Arbeitsunfall bewilligten physiotherapeutischen Behandlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von aufgewendeten Kosten für das Parken eines Autos im Zusammenhang mit nach einem Arbeitsunfall bewilligten physiotherapeutischen Behandlungen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Reisekosten - Weg zur physiotherapeutischen Praxis - Parkgebüh-ren - Kostenerstattung - Reisekostenrichtlinien der Verbände der UV-Träger - allgemeine Verwaltungspraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Nach Unfall auch Parkgebühr-Erstattung
Papierfundstellen
- NZS 2013, 31 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 287/68
Kostentragung für Unterbringung einer Rentenempfängerin in geschlossener Anstalt …
Auszug aus SG Hildesheim, 24.07.2012 - S 11 U 129/11
Daraus kann die Verpflichtung erwachsen, dass von der durch die Verwaltungsvorschriften gesteuerten Übung nicht ohne triftigen Grund abgewichen werden darf (vgl BSG Urteil vom 22.05.1969 - 4 RJ 287/68 [zit nach juris, Rn 14]). - BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute …
Auszug aus SG Hildesheim, 24.07.2012 - S 11 U 129/11
Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 43 Abs. 5 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl zu § 41 Abs. 4 Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R mwN [Rn 21]).