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   SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12   

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https://dejure.org/2012,25744
SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12 (https://dejure.org/2012,25744)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12 (https://dejure.org/2012,25744)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 04. September 2012 - S 12 AS 1722/12 (https://dejure.org/2012,25744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung bei erledigter Untätigkeitsklage - Überprüfungsantrag nach versäumter Widerspruchsfrist - Bescheidungspflicht - Ausnahmen -offensichtliche Erfolglosigkeit des Sachbegehrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Bescheidungspflicht des § 88 SGG; Kostentragung bei einer zwischenzeitlich erledigten Untätigkeitsklage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten einer erledigten Untätigkeitsklage

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hamburg, 18.02.2004 - L 1 KR 71/03

    Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchbescheides; Streitigkeit zwischen

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Vielmehr ist die von dem Beklagten zitierte Aussage einschränkend so zu verstehen, dass das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Bescheid für den Kläger keine materiell-rechtlichen Wirkungen haben kann oder aber wenn das von der Behörde beschiedene Sachbegehren offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt und unter keinen denkbaren Umständen Erfolg haben kann (LSG Hamburg, Urteil vom 18.02.2004, Az. L 1 KR 71/03, bei Juris Rn. 26 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2005 - L 13 B 9/05
    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Diesem kommt eine Korrektivfunktion zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.11.2005, Az.: L 13 B 9/05 SB, bei Juris Rn. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 6 B 102/07

    Untätigkeitsklage; Beginn der Wartefrist des § 88 Abs. 2 SGG; zuständiger

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Dies gilt, weil die Kläger mit einer Bescheiderteilung vor dem gesetzlichen Fristablauf rechnen dürfen, sofern nicht der Beklagte einen zureichenden Grund für seine Untätigkeit hatte und diesen Grund den Klägern mitgeteilt hatte oder er ihnen bekannt war (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2005, Az.: L 10 LW 4563/04 AK-B, bei Juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2007, Az.: L 6 B 102/07 AL, bei Juris Rn. 3; Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer , SGG, § 193 Rn. 13c m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04

    Untätigkeitsklage nicht grundsätzlich unbegründet bei fehlender Nachfrage nach

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Dies gilt, weil die Kläger mit einer Bescheiderteilung vor dem gesetzlichen Fristablauf rechnen dürfen, sofern nicht der Beklagte einen zureichenden Grund für seine Untätigkeit hatte und diesen Grund den Klägern mitgeteilt hatte oder er ihnen bekannt war (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2005, Az.: L 10 LW 4563/04 AK-B, bei Juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2007, Az.: L 6 B 102/07 AL, bei Juris Rn. 3; Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer , SGG, § 193 Rn. 13c m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2010 - L 8 B 6/07

    Gewährung von Akteneinsicht durch den Sozialleistungsträger

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Ebenso zu berücksichtigen sind die zur Erhebung der Klage und zur Erledigung des Rechtsstreits führenden Umstände (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.01.2010, Az.: L 8 B 6/07 SO, bei Juris Rn. 17).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.04.2011 - L 8 B 13/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach § 193 Abs 1 SGG -

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    Bei der Kostenentscheidung nach dieser Bestimmung sind das Ergebnis des Verfahrens sowie der Sach- und Streitstand bei der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (Rechtsgedanke des § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) und des § 161 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); vgl. Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer , SGG, 10. Auflage München 2012, § 193, Rn 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.04.2011, Az.: L 8 B 13/07 AY, bei Juris Rn. 20).
  • LSG Bayern, 20.02.2009 - L 17 B 274/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - kein

    Auszug aus SG Reutlingen, 04.09.2012 - S 12 AS 1722/12
    So, wie der Beklagte diese in der Rechtsprechung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.02.2009, Az. L 17 B 274/08 U PKH, bei Juris Rn. 12 m.w.N.) zu findende Aussage versteht, dass es einer Untätigkeitsklage am Rechtsschutzbedürfnis fehle, wenn das vom Kläger verfolgte Klageziel nicht durch Bescheiderteilung erreicht werden könne, kann sie nicht gemeint sein.
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