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   SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08 ER   

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https://dejure.org/2008,27374
SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08 ER (https://dejure.org/2008,27374)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 05.03.2008 - S 12 AS 22/08 ER (https://dejure.org/2008,27374)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 05. März 2008 - S 12 AS 22/08 ER (https://dejure.org/2008,27374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erstauszug eines jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ohne Zusicherung - Prognose zur Hilfebedürftigkeit - Unvorhersehbarkeit der Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses - keine Begrenzung der Regelleistung gem § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hinsichtlich der Übernahme von Unterkunftskosten; Erfordernis der Übernahme von Kosten eines Umzugs zur Aufnahme einer Beschäftigung für eine Eingliederung in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08
    Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden ( BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928).

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen ( BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928).

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236 ; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236, 1237).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236 ; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt ( BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).

  • LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08
    Hierfür spricht auch der systematische Zusammenhang der Sätze 1 und 4 des § 22 Abs. 2a SGB II (so ausdrücklich: Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, Az.: L 5 B 504/07 ER AS, L 5 B 504/07, m.w.N).

    Würde man allein das allgemeine Lebensrisiko einer Kündigung in der Probezeit ausreichen lassen, um zu einem Leistungsausschluss zu gelangen, könnte dies dazu führen, dass eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme außerhalb des bisherigen Wohnorts praktisch unmöglich gemacht würde (so ausdrücklich: Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, Az.: L 5 B 504/07 ER AS, L 5 B 504/07, m.w.N).

  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Der Zusicherungsvorbehalt des § 22 Abs. 2a S. 1 SGB II gilt nicht für Personen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung aller Voraussicht nach unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, weil dann keine neue Bedarfsgemeinschaft gegründet wird und damit die gesetzliche Regelung nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist (Anschluss an LSG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, Az. 5 B 504/07 ER AS; SG Reutlingen, Beschluss vom 05.03.2008, Az. S 12 AS 22/08 ER).

    Der Zusicherungsvorbehalt gilt auch sonst nicht für Personen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, weil dann keine neue Bedarfsgemeinschaft gegründet wird und damit die gesetzliche Regelung nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist (vgl. Beschluss des LSG Hamburg vom 24.01.2008, Az. 5 B 504/07 ER AS; Beschluss des SG Reutlingen vom 05.03.2008, Az. S 12 AS 22/08 ER; Berlit, a. a. O.).

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