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   SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06   

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SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06 (https://dejure.org/2008,19670)
SG Freiburg, Entscheidung vom 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06 (https://dejure.org/2008,19670)
SG Freiburg, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - S 12 AS 2614/06 (https://dejure.org/2008,19670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Kosten für Garage bzw Pkw-Stellplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage über die Verpflichtung zur Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung der Kläger im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ; Möglichkeit einer Kostenerstattung für eine Anmietung einer Garage innerhalb eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Übernahme der Kosten für eine Garage, Angemessenheit der Unterkunftskosten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06
    In zwei Urteilen vom 07.11.2006 (Az. B 7b AS 14/06 R und B 7b AS 10/06 R - www.bundessozialgericht.de und juris ) hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass eine direkte wie analoge Anwendung des § 96 SGG auf Bescheide, die nicht den ursprünglich streitbefangenen Zeitraum, sondern Folgezeiträume betreffen, nicht möglich ist, und zwar selbst dann nicht, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderung eingetreten und die gleiche Rechtsfrage streitig ist.

    Gründe für die Zulassung der Berufung sind, nachdem das Bundessozialgericht die hier streitige Rechtsfrage mit Urteil vom 07.11.2006 (Az: B 7b AS 10/06 R - www.sozialgerichtsbarbeit.de und juris ) entschieden hat, nicht ersichtlich.

  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4309/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    Auszug aus SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06
    Eine Garage bzw. ein PKW-Stellplatz fällt im Grundsatz begrifflich nicht unter die Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II, da eine solche Einrichtung nicht unmittelbar der Unterkunft von Menschen dient (so auch SG Reutlingen, Urteil vom 24.04.2007, Az. S 2 AS 4309/06 - juris ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06
    In zwei Urteilen vom 07.11.2006 (Az. B 7b AS 14/06 R und B 7b AS 10/06 R - www.bundessozialgericht.de und juris ) hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass eine direkte wie analoge Anwendung des § 96 SGG auf Bescheide, die nicht den ursprünglich streitbefangenen Zeitraum, sondern Folgezeiträume betreffen, nicht möglich ist, und zwar selbst dann nicht, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderung eingetreten und die gleiche Rechtsfrage streitig ist.
  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus SG Freiburg, 01.02.2008 - S 12 AS 2614/06
    Für das Recht der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.11.2001, Az. 5 C 9/01 - juris ) angenommen, dass Kosten, die im Rahmen eines Mietverhältnisses zu entrichten sind, dann im Rahmen der Kosten der Unterkunft nach dem BSHG berücksichtigt werden müssen, wenn sie einen "unausweichlichen Nebenkostenfaktor" darstellen, also wenn sie im Mietvertrag mit vereinbart sind und die Wohnung nicht ohne die Verpflichtung zur Zahlung auch dieser Kosten angemietet werden kann.
  • SG Stuttgart, 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10

    Arbeitslosengeld II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Beschränkung des

    Kosten für Stellplätze in der Garage und im Freien fallen grundsätzlich nicht unter die Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, da solche Einrichtungen nicht unmittelbar der Unterkunft von Menschen dienen (vgl. SG Freiburg, Urteil vom 1.2.2008 - S 12 AS 2614/06 -, in: juris, Rn. 26; SG Reutlingen, Urteil vom 24.4.2007 - S 2 AS 4309/06 -, in: juris, Rn. 45) .

    Letzteres ist anzunehmen, wenn eine Untervermietung rechtlich nicht möglich oder aber trotz ernsthafter Bemühungen tatsächlich gescheitert ist (vgl. SG Freiburg, Urteil vom 1.2.2008 - S 12 AS 2614/06 -, in: juris, Rn. 27 ) .

    Darauf können die Mieter jedoch nicht verwiesen werden (vgl. SG Freiburg, Urteil vom 1.2.2008 - S 12 AS 2614/06 -, in: juris, Rn. 29 ) .

  • SG Freiburg, 06.06.2008 - S 12 AS 860/06

    Arbeitslosengeld II - Betreuungs- (Service-, Grundleistungs-) Pauschale keine

    Die Kammer hat zwar in anderem Zusammenhang entschieden, dass die Berücksichtigung bestimmter Kosten im Rahmen dieser Vorschrift in Betracht kommen kann, auch wenn es sich diesen begrifflich nicht um Kosten der Unterkunft und Heizung handelt, sie aber zwingend rechtlich mit den Kosten der Unterkunft und Heizung verbunden sind, etwa weil sie als nicht abtrennbare, nicht isoliert kündbare Position im Mietvertrag enthalten sind (SG Freiburg, Urteil vom 1.2.2008, Az. S 12 AS 2614/06 - juris - für die Kosten der Miete einer Garage; Urteil vom 9.11.2007, Az. S 12 AS 567/07 - juris - für die Kosten eines Kabelanschlusses; zu letzteren ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2007, Az. L 7 AS 3135/06 - juris ).
  • SG Hannover, 18.11.2008 - S 52 AS 442/08
    Eine Garage bzw. ein PKW-Stellplatz fällt im Grundsatz begrifflich nicht unter die Kosten der Unterkunft und Heizung, da eine solche Einrichtung nicht unmittelbar der Unterkunft von Menschen dient (SG Freiburg, Urteil vom 1. Februar 2008 - S 12 AS 2614/06, m. w. N.).
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