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   SG Münster, 01.03.2013 - S 12 AY 13/13 ER   

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https://dejure.org/2013,4412
SG Münster, 01.03.2013 - S 12 AY 13/13 ER (https://dejure.org/2013,4412)
SG Münster, Entscheidung vom 01.03.2013 - S 12 AY 13/13 ER (https://dejure.org/2013,4412)
SG Münster, Entscheidung vom 01. März 2013 - S 12 AY 13/13 ER (https://dejure.org/2013,4412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung von Leistungen an einen Asylbewerber auf das unabweisbar Gebotene

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLg § 1a Nr. 1, AsylbLG § 3 Abs. 1, AsylbLG § 3 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Bundesverfassungsgericht, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialleistungen, Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Münster, 01.03.2013 - S 12 AY 13/13
    Denn das Bundesverfassungsgericht macht in seinem Urteil vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, deutlich, dass migrationspolitische Erwägungen für sich gesehen jedenfalls keine Absenkung der Leistungen unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums möglich machen (vgl. Randziffer 121).
  • LSG Hessen, 31.03.2020 - L 4 AY 4/20

    Die Anwendung der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1

    Auch wurde schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - in der Sanktionierung der Einreise, um Leistungen zu erlangen, eine am Maßstab von BVerfGE 132, 134 verfassungsrechtlich unzulässige Migrationssteuerung gesehen (Voigt, info also 2016, 99 ; erwägend SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013 - S 12 AY 13/13 ER -, juris Rn. 12 f.) und an der Verfassungskonformität gezweifelt, weil dieser Tatbestand den Betroffenen keine Möglichkeit gibt, ihr Verhalten so zu ändern, dass sie wieder bedarfsdeckende Leistungen erhalten (allgemein Janda, ZAR 2013, 175 ; dies erwägend Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2013 - L 4 AY 17/13 B ER -, juris Rn. 28).
  • LSG Hessen, 09.12.2013 - L 4 AY 17/13

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwägungen des BVerfG hält der erkennende Senat es jedenfalls für unverhältnismäßig und nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, den betroffenen Ausländern ohne zeitliche Begrenzung über Jahre hinweg eingeschränkte Leistungen nach § 1a Nr. 1 AsylbLG zu gewähren, zumal es diese nicht in der Hand haben, durch eigenes Verhalten die Gewährung ungekürzter Leistungen herbeizuführen (zu diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. bereits SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013, S 12 AY 13/13 ER, Juris Rn. 12 f.; Deibel, Asylbewerberleistungsrecht aktuell: Zwischen Bundesverfassungsgericht und gesetzlicher Neuregelung, Sozialrecht aktuell 3/2013, S. 103, 108; Janda, Quo vadis, AsylbLG? Möglichkeiten der Neugestaltung der existenzsichernden Leistungen für Personen mit vorübergehendem Aufenthalt nach dem Urteil des BVerfG, ZAR 2013, 175, 4.2.4.1) und daher eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift für geboten.
  • LSG Hessen, 06.01.2014 - L 4 AY 19/13
    15 Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwägungen des BVerfG hält der erkennende Senat es jedenfalls für unverhältnismäßig und nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, den betroffenen Ausländern ohne zeitliche Begrenzung über Jahre hinweg eingeschränkte Leistungen nach § 1a Nr. 1 AsylbLG zu gewähren, insbesondere dann nicht, wenn es diese nicht in der Hand haben, durch eigenes Verhalten die Gewährung ungekürzter Leistungen herbeizuführen (zu diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. auch bereits SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013, S 12 AY 13/13 ER, Juris Rdnr. 12 f.; Deibel, Asylbewerberleistungsrecht aktuell: Zwischen Bundesverfassungsgericht und gesetzlicher Neuregelung, Sozialrechtaktuell 3/2013, S. 103, 108; Janda, Quo vadis, AsylbLG? Möglichkeiten der Neugestaltung der existenzsichernden Leistungen für Personen mit vorübergehendem Aufenthalt nach dem Urteil des BVerfG, ZAR 2013, 175, 4.2.4.1) und daher eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift für geboten (Beschluss des Senats vom 9. Dezember 2013, L 4 AY 17/13 B ER).
  • LSG Hessen, 18.12.2013 - L 4 AY 16/13
    16 Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwägungen des BVerfG hält der erkennende Senat es jedenfalls für unverhältnismäßig und nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, den betroffenen Ausländern ohne zeitliche Begrenzung über Jahre hinweg eingeschränkte Leistungen nach § 1a Nr. 1 AsylbLG zu gewähren, zumal es diese nicht in der Hand haben, durch eigenes Verhalten die Gewährung ungekürzter Leistungen herbeizuführen (zu diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. bereits SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013, S 12 AY 13/13 ER, Juris Rdnr. 12 f.; Deibel, Asylbewerberleistungsrecht aktuell: Zwischen Bundesverfassungsgericht und gesetzlicher Neuregelung, Sozialrechtaktuell 3/2013, S. 103, 108; Janda, Quo vadis, AsylbLG? Möglichkeiten der Neugestaltung der existenzsichernden Leistungen für Personen mit vorübergehendem Aufenthalt nach dem Urteil des BVerfG, ZAR 2013, 175, 4.2.4.1) und daher eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift für geboten.
  • SG Magdeburg, 01.11.2018 - S 16 AY 36/18

    Sozialhilferecht: Leistungen für Asylbewerber; Anspruch auf

    Ferner seien Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG dann nicht mehr zulässig, wenn die davon betroffenen Personen mittlerweile aus von ihnen nicht (mehr) zu vertretenen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland geduldet würden (SG Münster, Beschluss vom 01.03.2013 - S 12 AY 13/13 ER -).
  • SG Saarbrücken, 22.07.2020 - S 25 AY 15/20

    Sozialrecht, Leistungskürzung, Anspruchseinschränkung,

    Auch wurde schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - in der Sanktionierung der Einreise, um Leistungen zu erlangen, eine am Maßstab von BVerfGE 132, 134 verfassungsrechtlich unzulässige Migrationssteuerung gesehen (Voigt, info also 2016, 99 ; erwägend SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013 - S 12 AY 13/13 ER -, juris Rn. 12 f.) und an der Verfassungskonformität gezweifelt, weil dieser Tatbestand den Betroffenen keine Möglichkeit gibt, ihr Verhalten so zu ändern, dass sie wieder bedarfsdeckende Leistungen erhalten (allgemein Janda, ZAR 2013, 175 ; dies erwägend Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - L 4 AY 17/13 B ER -, juris Rn. 28; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. März 2020 - L 4 AY 4/20 B ER -, Rn. 37; 38, juris).
  • SG Marburg, 13.04.2021 - S 9 AY 1/21

    Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG verfassungsrechtlich bedenklich

    Auch wurde schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 ­ 1 BvL 7/16 ­ in der Sanktionierung der Einreise, um Leistungen zu erlangen, eine am Maßstab von BVerfGE 132, 134 verfassungsrechtlich unzulässige Migrationssteuerung gesehen (Voigt, info also 2016, 99 ; erwägend SG Münster, Beschluss vom 1. März 2013 - S 12 AY 13/13 ER -, juris Rn. 12 f.) und an der Verfassungskonformität gezweifelt, weil dieser Tatbestand den Betroffenen keine Möglichkeit gibt, ihr Verhalten so zu ändern, dass sie wieder bedarfsdeckende Leistungen erhalten (allgemein Janda, ZAR 2013, 175 ; dies erwägend Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2013 ­ L 4 AY 17/13 B ER ­, juris Rn. 28).
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