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   SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06   

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SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06 (https://dejure.org/2006,20164)
SG Marburg, Entscheidung vom 13.09.2006 - S 12 KA 212/06 (https://dejure.org/2006,20164)
SG Marburg, Entscheidung vom 13. September 2006 - S 12 KA 212/06 (https://dejure.org/2006,20164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 106 Abs 2 S 4 SGB 5
    Vertragszahnarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleichsgruppe - Zulässigkeit der Auffälligkeitsprüfung nach Durchschnittswerten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vertragszahnarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleichsgruppe - Zulässigkeit der Auffälligkeitsprüfung nach Durchschnittswerten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Bildung einer engeren Vergleichsgruppe für Oralchirurgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 106 Abs. 2 S. 4
    Zulässigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem Vertragszahnarzt, Vergleichsgruppe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - keine

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Ist lediglich eine leicht erhöhte Frequentierung der chirurgischen Leistungen festzustellen, liegt der eigentliche Schwerpunkt aber im konservierenden Bereich, so kann die Abrechnung einer Oralchirurgin im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der konservierendchirurgischen Leistungen mit der Vergleichsgruppe aller Zahnärzte verglichen werden (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2005, Aktenzeichen: B 6 KA 4/05 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 12 = MedR 2006, 444 = juris).

    Aus diesem Grund lässt die Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung "Oralchirurgie" für diejenigen Zahnärzte, die sich nicht von vornherein auf eine chirurgische Überweisungspraxis beschränken, keinen Rückschluss auf das tatsächliche Behandlungsspektrum zu (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2005, Aktenzeichen: B 6 KA 4/05 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 12 = MedR 2006, 444, juris Rdnr. 16 - 22).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Arztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder bei Einzelleistungswerten in offensichtlichem Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, d. h., ihn in einem Ausmaß überschreitet, das sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2003 -Az: B 6 KA 45/02 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 = Breith 2004, 13, zitiert nach juris, Rdnr. 17 m. w. N.).

    Bei Arztgruppen mit engem Leistungsspektrum darf eine Grenzziehung bei Überschreitungen der Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe um +40 % oder weniger vorgenommen werden (vgl. BSG, Urteil vom 16.07.2003 -Az: B 6 KA 45/02 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 = Breith 2004, 13, juris Rdnr. 26).

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Bei einer Arztgruppe mit einem engen Leistungsspektrum, das gegen größere Unterschiede bei den durchschnittlichen Fallkosten der einzelnen Praxen spricht, ist es unter Umständen zu vertreten, die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis bereits bei einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts um 40 % festzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 02.06.1987 -Az: 6 RKa 23/86, a.a.O., juris Rdnr. 23).

    Da ferner in der Zahnheilkunde generell die Erhaltung der Zähne vorrangiges Behandlungsziel ist, kann angenommen werden, dass die allgemeinen Zahnarztpraxen in etwa einen gleichen Behandlungsbedarf zu befriedigen haben (vgl. BSG, Urteil vom 02.06.1987 -Az: 6 RKa 23/86, SozR 2200 § 368n Nr. 48 = BSGE 62, 24 = SGb 1988, 549 = USK 87212, juris Rdnr. 20).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Angesichts der ständig verbesserten statistischen Auswertung der Abrechnungen (z. B. Gewichtung des Rentneranteils, Beschränkung des Vergleichs auf Ärzte, die die fraglichen Leistungen abrechnen) ist es nicht gerechtfertigt, generell Ärzte mit Fallzahlen oberhalb der Grenze von 20 % des Durchschnitts von der Prüfung nach Durchschnittswerten auszunehmen, wenn ihre Fallzahl die absolute Grenze von 100 nicht erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1998 -Az: B 6 KA 50/97 R, SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 = NZS 1999, 310 = Breith 1999, 664 = USK 98174, juris Rdnr. 15 bis 19).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Vor diesem Hintergrund hat das BSG es nicht ausgeschlossen, dass Überschreitungen um 42, 38, 33 und 31 % möglicherweise dem Bereich des sog. offensichtlichen Missverhältnisses zugeordnet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2000 -Az: B 6 KA 24/99 R, SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 = USK 2000-171, juris Rdnr. 24).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
    Von welchem Grenzwert an ein offensichtliches Missverhältnis anzunehmen ist, entzieht sich einer allgemein verbindlichen Festlegung (vgl. BSG, Urteil vom 15.03.1995 -Az: 6 RKa 37/93, BSGE 76, 53 = SozR 3 2500 § 106. Nr. 26 = NZS 1996, 33 = NJW 1996, 2448 = USK 9573, juris Rdnr. 18).
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