Rechtsprechung
SG Marburg, 06.11.2007 - S 12 KA 431/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86b Abs 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
Vertragsarzt - einstweilige Anordnung gegen Regelungen der Erweiterten Honorarverteilung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Bezuges von Leistungen der erweiterten Honorarverteilung (EHV); Anwendung des sog. "Nachhaltigkeitsfaktors" bei der Berechnung von Leistungen der EHV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 86b Abs. 2
Vertragsärztliche Versorgung, einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Erweiterte Honorarverteilung in Hessen
Verfahrensgang
- SG Marburg, 06.11.2007 - S 12 KA 431/07 ER
- LSG Hessen - L 4 KA 77/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 01.11.2006 - L 6/7 KA 66/04
Prüfung von Vereinbarkeit von Landesrecht mit Landesverfassung oder Grundgesetz - …
Auszug aus SG Marburg, 06.11.2007 - S 12 KA 431/07
Dabei wird in einem Hauptsacheverfahren gegebenenfalls auch der Ausgang des Revisionsverfahrens gegen das Urteil des LSG Hessen vom 01.11.2006 - L 6/7 KA 66/04 -zu berücksichtigen sein. - BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
Auszug aus SG Marburg, 06.11.2007 - S 12 KA 431/07
Eine Änderung, die zum Quartal IV/01 in Kraft getreten sei, sei derzeit Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem BSG zum Aktenzeichen B 6 KA 38/07 R.
- SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 350/09
Vergleichbarkeit von Ansprüchen und Anwartschaften auf Leistungen der erweiterten …
Die EHV-Bezüge seien kontinuierlich zurückgegangen, wie bereit im Verfahren gem. § 86b Sozialgerichtsgesetz vor der Kammer (Az.: S 12 KA 431/07 ER) aufgelistet worden sei.Sie habe bereits im Eilverfahren zum Aktenzeichen S 12 KA 431/07 dargelegt, dass bei der Berechnung des Quartals III/06 von einem fehlerhaften Bruttohonorar ausgegangen worden sei, was jedoch die EHV-Empfänger im Ergebnis begünstigt habe.
- SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 348/09
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Teilnahme an der erweiterten …
Die EHV-Bezüge seien kontinuierlich zurückgegangen, wie bereit im Verfahren gem. § 86b Sozialgerichtsgesetz vor der Kammer (Az.: S 12 KA 431/07 ER) aufgelistet worden sei.Sie habe bereits im Eilverfahren zum Aktenzeichen S 12 KA 431/07 dargelegt, dass bei der Berechnung des Quartals III/06 von einem fehlerhaften Bruttohonorar ausgegangen worden sei, was jedoch die EHV-Empfänger im Ergebnis begünstigt habe.