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   SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 464/11   

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https://dejure.org/2013,11875
SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 464/11 (https://dejure.org/2013,11875)
SG Marburg, Entscheidung vom 08.05.2013 - S 12 KA 464/11 (https://dejure.org/2013,11875)
SG Marburg, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - S 12 KA 464/11 (https://dejure.org/2013,11875)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 464/11
    Aus dieser Bestimmung kann ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche Tätigkeiten erst dann in Betracht kommen, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen, etwa in einer Arztgruppe, und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden Vertragsärzte gefährdet wird (vgl. BSG, Urt. v. 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 = BSGE 94, 50 = GesR 2005, 307 = MedR 2005, 538 = Breith 2005, 817, juris Rdnr. 130 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 21.12.2009 - L 4 KA 77/09

    Anspruch auf Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zur Höhe des

    Auszug aus SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 464/11
    Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen (Beschl. v. 21.12.2009 - L 4 KA 77/09 B ER www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris = www.lareda.hessenrecht.de) können nach den Kriterien zu Ausnahmen von der Abstaffelung über das arzt-/praxisbezogene RLV hinaus Leistungen mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden.
  • LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Ermittlung des Fallwertes für die

    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssten solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar seien (Hinweis auf Beschluss des Senates vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rn. 47; siehe auch SG Marburg, Urteil vom 8. Mai 2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rn. 37).
  • SG Marburg, 08.04.2020 - S 12 KA 823/16
    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssten solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar seien (Hinweis auf Beschluss des Senates vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rn. 47; siehe auch SG Marburg, Urteil vom 8. Mai 2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rn. 37). .
  • SG Marburg, 11.03.2020 - S 12 KA 823/16

    Vertragsarztrecht

    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssen solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar sind (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rdnr. 47; siehe auch SG Marburg, Urt. v. 08.05.2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rdnr. 37 ).
  • SG Marburg, 23.11.2016 - S 12 KA 823/16
    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssen solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar sind (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rdnr. 47; siehe auch SG Marburg, Urt. v. 08.05.2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rdnr. 37).
  • SG Marburg, 06.02.2015 - S 12 KA 137/14

    Der Zusammenschluss eines seit längerem zugelassenen Vertragsarztes mit einem neu

    Jedenfalls in diesen Fällen ist von einem weiterhin bestehenden Rechtsschutzbedürfnis auszugehen (vgl. SG Marburg, Urt. v. 08.05.2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rdnr. 24, Berufung anhängig beim LSG Hessen: L 4 KA 31/13; SG Marburg, Gerichtsb. vom 10.04.2013 - S 12 KA 832/11 -).
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