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   SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09   

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SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 (https://dejure.org/2010,19550)
SG Marburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 (https://dejure.org/2010,19550)
SG Marburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - S 12 KA 841/09 (https://dejure.org/2010,19550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Honorarberichtigung wegen Überschreitung des Praxisumfangs i.R. eines sog. Job-Sharings; Arzt bezogene Prüfung der Abrechnungen der Vertragsärzte auf Plausibilität und Prüfung der abgerechneten Sachkosten als Aufgabe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Festsetzung des Honoraranspruchs für Vertragsärzte; Berechnung des Anpassungsfaktors bei Jobsharingverhältnissen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

    Auszug aus SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09
    Eine andere Berechnungsweise kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Betracht kommen (vgl. BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R - BSGE 103, 1 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 7 = USK 2009-11).

    Ein derartiger Sonderfall ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn ein Arzt in offenem Dissens mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Gebührennummer ansetzt, weil er die Frage ihrer Abrechenbarkeit einer gerichtlichen Klärung zuführen will (vgl. BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R -, aaO., juris Rdnr. 27 f.).

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B
    Auszug aus SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09
    Im Übrigen ist die Festsetzung mit Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte vom 22.03.2005, der bestandskräftig geworden ist, für alle Beteiligten und das Gericht bindend erfolgt (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 12.12.2007 - L 4 KA 62/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. vom 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B - BeckRS).
  • SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 555/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs -

    Auszug aus SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09
    Liegt eine aufgrund der Einführung des EBM 2005 fehlerhafte Berechnung des Anpassungsfaktors (§ 23f BedarfsplRL-Ä) vor (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.11.2010 - S 12 KA 555/09 -), so ist mit Hilfe des Anpassungsfaktors auch die Leistungsobergrenze einer sog. Job-Sharing-Praxis für das 1. Leistungsjahr anzupassen, soweit die Job-Sharing-Praxis ansonsten nicht an der EBM-bedingten allgemeinen Punktzahlerhöhung teilnimmt.
  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 126/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis als Adressat einer

    Auszug aus SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09
    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 09.09.2010 - S 12 KA 126/10 -, Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 71, 72 u 73/10 - aufgrund dieser Schreiben Vertrauensschutz zugebilligt hat, hat sie wesentlich darauf abgestellt, dass die Beklagte gerade trotz Ankündigung einer Überprüfung über Jahre hinweg untätig geblieben war.
  • LSG Hessen, 12.12.2007 - L 4 KA 62/06

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bindung an

    Auszug aus SG Marburg, 10.11.2010 - S 12 KA 841/09
    Im Übrigen ist die Festsetzung mit Beschluss des Zulassungsausschusses für Ärzte vom 22.03.2005, der bestandskräftig geworden ist, für alle Beteiligten und das Gericht bindend erfolgt (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 12.12.2007 - L 4 KA 62/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BSG, Beschl. vom 28.01.2009 - B 6 KA 17/08 B - BeckRS).
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 833/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrauensschutz hinsichtlich Honorarrückforderung

    Die Kammer hat mit Urteil vom 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 - bei einer "Ungleichzeitigkeit" auch eine Anpassung für das erste Leistungsjahr für erforderlich gehalten.

    Auch bei "richtiger" Beratung hätte die vom Zulassungsausschuss festgesetzte Obergrenze weiter gegolten (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.01.2010 - S 12 KA 841/09 - juris); ebenso bei einer Falschberatung, die allenfalls Amtshaftungsansprüche auslösen könnte.

  • SG Marburg, 06.09.2017 - S 12 KA 300/16

    Vertragsarztrecht

    Bei einer "Ungleichzeitigkeit" ist auch eine Anpassung für das erste Leistungsjahr erforderlich (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 - juris).
  • SG Marburg, 05.12.2012 - S 12 KA 636/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Abänderung einer Honorarberichtigung bei einer

    Auch bei "richtiger" Beratung hätte die vom Zulassungsausschuss festgesetzte Obergrenze weiter gegolten (vgl. SG Marburg, Urt. v. 10.01.2010 - S 12 KA 841/09 -); ebenso bei einer Falschberatung, die allenfalls Amtshaftungsansprüche auslösen könnte.
  • SG Marburg, 05.10.2011 - S 12 KA 288/10

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Honorarberichtigung -

    Die Kammer hat mit Urteil vom 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 - bei einer "Ungleichzeitigkeit" auch eine Anpassung für das erste Leistungsjahr für erforderlich gehalten.
  • SG Marburg, 05.01.2015 - S 12 KA 332/13

    Der Verzicht auch auf eine sog. Job-Sharing-Zulassung wird nach § 28 Abs. 1 Satz

    Die Kammer hat mit Urteil vom 10.11.2010 - S 12 KA 841/09 - bei einer "Ungleichzeitigkeit" auch eine Anpassung für das erste Leistungsjahr für erforderlich gehalten.
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