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   SG Gießen, 07.05.2021 - S 12 KG 2/18   

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SG Gießen, 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 (https://dejure.org/2021,21582)
SG Gießen, Entscheidung vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 (https://dejure.org/2021,21582)
SG Gießen, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 (https://dejure.org/2021,21582)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • LSG Hessen, 21.11.2022 - L 5 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld

    Es seien strengste Maßstäbe an die Glaubhaftmachung der Nichtkenntnis des Aufenthalts der Eltern anzulegen und es dürften keinerlei ernstliche Zweifel an dieser mehr bestehen (Verweis auf Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 7. Mai 2021, S 12 KG 2/18).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
    Nicht gefolgt werden kann hingegen der Rechtsansicht des Sozialgerichts Gießen (Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23) es müsse hier der Beweismaßstab der Glaubhaftmachung angewandt werden, da die Sicherung einer "subjektiven Kenntnis" - richtigerweise: subjektive Nichtkenntnis - praktisch unmöglich sei.

    Dabei ist vorliegend einschränkend zu beachten, dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG, wie ausführlich dargelegt, eine Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Kindergeldgewährung an die Eltern darstellt (anderer Ansicht SG Fulda, Urteil vom 27.10.2020 - S 4 KG 1/20 - juris, Rn. 31) und deshalb strenge Beweismaßstäbe anzulegen sind (ähnlich im Ergebnis wohl auch: SG Gießen, Urteil vom 07.05.2021 - S 12 KG 2/18 - juris, Rn. 23).

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -âEUR, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -âEUR, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • SG Marburg, 04.11.2021 - S 2 KG 2/20

    Kindergeldrecht

    Für die Frage, welche Ausprägung die Kenntnis im Einzelfall haben muss, ist der Aufenthaltsort gleichzustellen mit dem in Deutschland anwendbaren Begriff der "ladungsfähigen Anschrift" (so überzeugend SG Gießen, Urt. v. 07.05.2021, Az. S 12 KG 2/18 , juris Rn. 26 ).
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