Rechtsprechung
   SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17816
SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10 ER (https://dejure.org/2010,17816)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10 ER (https://dejure.org/2010,17816)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - S 128 AS 14550/10 ER (https://dejure.org/2010,17816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2 vom 23.12.2007, § 7 Abs 3a Nr 1 SGB 2 vom 23.12.2007, § 7 Abs 3a Nr 4 SGB 2 vom 23.12.2007, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - keine Widerlegung der Vermutungsregelung - Einkommensberücksichtigung - Abtretung von Arbeitslohn im Verbraucherinsolvenzverfahren - fehlender Einkommenszufluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen Bedarfsgemeinschaft und eheähnlicher Gemeinschaft zur Feststellung eines Anspruchs auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anrechenbarkeit von gepfändetem oder abgetretenen Einkommen als tatsächlich zur Verfügung stehendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II; Einkommensberücksichtigung bei einer Abtretung von Arbeitslohn im Verbraucherinsolvenzverfahren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Bei der erforderlichen Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist im Bereich der Leistungen nach des SGB II die Erfolgsaussicht der Hauptsache nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803-808).

    Der Antragsteller hat auch einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, denn er hat hinreichend - durch Kontoauszüge belegt - dargelegt, über keine finanziellen Mittel zu verfügen.Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 28 B 1452/07

    Abtretung an Treuhänderin nach § 287 Abs. 2 InsO; Partnereinkommen;

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Ob auch Pfändungen und Abtretungen aufgrund anderer Sachverhalte in diesem Sinne zu behandeln sind, kann offen bleiben (vgl. zu Vorstehendem LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2008 - L 28 B 1452/07 AS ER - juris).
  • SG Stuttgart, 26.06.2006 - S 3 AS 1088/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Das SG Stuttgart ist demgegenüber der Ansicht, im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändetes Arbeitseinkommen stehe nicht im Sinne des Einkommensbegriffs des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zur Verfügung und sei damit in Höhe der vorgenommenen Pfändung nicht anzurechnen (Urteil vom 26. Juni 2006 - S 3 AS 1088/05 - juris).
  • LSG Bayern, 28.01.2010 - L 7 KG 8/08

    Kinderzuschlag - zu berücksichtigendes Einkommen - tatsächlicher Zufluss von

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Das Bayerische LSG meint, ohne dass es dies indes abschließend klären musste, es spreche Vieles dafür, den gepfändeten Einkommensbetrag weiterhin nach dem Grundsatz in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen, um den unberechtigten Bezug von steuerfinanzierten Leistungen zu verhindern; dies nicht zuletzt, nachdem durch die mit der Pfändung einhergehenden Schuldentilgung insgesamt das Vermögen eines Schuldners sich zu seinem Gunsten verändert (Urteil vom 28. Januar 2010 - L 7 KG 8/08 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 KG 1/10 R).
  • BSG, 02.05.2011 - B 14 KG 1/10 B
    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Das Bayerische LSG meint, ohne dass es dies indes abschließend klären musste, es spreche Vieles dafür, den gepfändeten Einkommensbetrag weiterhin nach dem Grundsatz in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen, um den unberechtigten Bezug von steuerfinanzierten Leistungen zu verhindern; dies nicht zuletzt, nachdem durch die mit der Pfändung einhergehenden Schuldentilgung insgesamt das Vermögen eines Schuldners sich zu seinem Gunsten verändert (Urteil vom 28. Januar 2010 - L 7 KG 8/08 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 KG 1/10 R).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Das ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ff.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Auf den Bedarf von 1.115,19 ? (Regelleistung 646,- ? zzgl. 480, 83 ? abzüglich Kosten für Warmwasserbereitung zwei Mal 5, 82 ?, vgl. zu den Absetzungen für Warmwasser Bundessozialgericht , Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R - ZFSH/SGB 2010, 59-62) ist das Einkommen der K. anzurechnen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Will der Arbeitsuchende die gesetzliche Vermutung widerlegen, muss er einen Vollbeweis dahingehend erbringen, dass entweder die von der Vermutungsregelung vorausgesetzten Hinweistatsachen nicht vorliegen oder aber andere Hinweistatsachen vorliegen, die die Vermutung entkräften, es sei der wechselseitige Wille vorhanden, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 B 141/09 AS ER - juris).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Berlin, 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10
    Das BSG hat im Urteil vom 19. September 2008 (B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18) ausdrücklich offen gelassen, ob die Vorschrift des § 11 Abs. 2 SGB II für den Bereich des SGB II abschließend ist, oder ob aus anderen Gründen bestehende und titulierte Ansprüche oder gepfändete oder auf andere Weise zur Disposition bezogene Einkommensteile das zu berücksichtigende Einkommen mindern.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 771/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin benannten Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24.04.2008 - L 28 B 1452/07 AS ER = juris) und das Sozialgerichts Berlin (Beschluss vom 20.05.2010 - S 128 AS 14550/10 ER = juris).
  • SG Lübeck, 22.03.2011 - S 21 AS 198/11

    Das gepfändete Erwerbseinkommen i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung wird bei der

    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird auch im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende teilweise die Auffassung vertreten, dass es für die leistungsverringernde Berücksichtigung von Einkommen erforderlich sei, dass dieses dem Hilfebedürftigen als "bereites Mittel" tatsächlich zur Verfügung stehe, und dass dies bei gepfändetem Einkommen nicht der Fall sei (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.04.2008, L 28 B 1452/07 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 09.02.2006, L 5 B 346/05 ER AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.10.2005, L 8 AS 48/05 ER; Sozialgericht [SG] Berlin, Beschluss v. 20.05.2010, S 128 AS 14550/10 ER; SG Lüneburg, Urteil v. 13.02.2008, S 30 AS 778/05; SG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2006, S 3 AS 1088/05; alle zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 10.11.2010 - S 128 AS 33271/10

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - vermutete Einstehens- und

    Hier liegen der Kammer keine ausreichenden Erkenntnisse darüber vor, ob der Antragsteller und S in einer Bedarfsgemeinschaft leben und ob, sollte dies so sein, S Einkommen erzielt und wenn ja, in welcher Höhe (anders im Verfahren der Kammer S 128 AS 14550/10 ER - juris).
  • SG Berlin, 08.11.2010 - S 128 AS 33550/10

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - vermutete Einstehens- und

    Hier liegen der Kammer keine verwertbaren Erkenntnisse vor, ob der Antragsteller und T in einer Bedarfsgemeinschaft leben und ob, sollte dies so sein, T Einkommen erzielt und wenn ja, in welcher Höhe (anders im Verfahren der Kammer S 128 AS 14550/10 ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 15 AS 49/12
    Mit Rücksicht auf das Beschwerdevorbringen ist indessen das Folgende hervorzuheben: Soweit die Antragsteller geltend machen, die Annahme des Sozialgerichts, dass die Gewährung eines Darlehens auf der Grundlage von § 22 Abs. 8 Satz 1 und 2 SGB II dem Erhalt der Wohnung diene und an die Erreichbarkeit dieses Zwecks gebunden sei, sei rechtsirrig, wie sich aus Entscheidungen des SG Berlin (Beschluss vom 20. Mai 2010 - Az. S 128 AS 14550/10 ER) sowie des SG Stuttgart (Urt. v. 26. Juni 2006 - Az. S 3 AS 1088/05) ergebe, geht fehl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2020 - L 13 AS 31/20
    Zwar ist in der Rechtsprechung entschieden worden, dass Arbeitsentgelt, welches bei der Beantragung der Restschuldbefreiung nach § 287 Insolvenzordnung abgetreten worden ist, nicht als Einkommen i. S. des § 11 SGB II zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. SG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 - S 128 AS 14550/10 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht