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   SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16   

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https://dejure.org/2017,7387
SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16 (https://dejure.org/2017,7387)
SG Aachen, Entscheidung vom 14.03.2017 - S 13 KR 312/16 (https://dejure.org/2017,7387)
SG Aachen, Entscheidung vom 14. März 2017 - S 13 KR 312/16 (https://dejure.org/2017,7387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 36 SGB I; § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 46 S. 1 Nr. 2 S. 2 SGB V; § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V; § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Unterbleibt die ärztliche Feststellung der allein deshalb, weil den Versicherten nach den Umständen des Falles Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit gehindert, seine AU rechtzeitig feststellen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R, Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R, jeweils unter Hinweis auf BSGE 25, 76, 77f.), so kann die unterbliebene ärztliche Feststellung der AU ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Der Versicherte ist zur Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit nicht nur dann unfähig, wenn sie ihm überhaupt nicht mehr möglich ist, sondern auch dann, wenn er sie nur noch auf die Gefahr hin verrichten kann, den Leidenszustand zu verschlimmern (BSG a.a.O.; Urteil vom 19.06.1963 - 3 RK 37/59; Urteil vom 24.05.1978 - 4 RJ 69/77).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Zudem ruht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V der Anspruch auf Krankengeld, solange die AU der Krankenkasse nicht gemeldet wird, wenn nicht die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der AU erfolgt (BSG, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R).
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" -

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die auf Krankheit beruhende Unfähigkeit, die zuletzt verrichtete oder eine ähnliche Beschäftigung oder Tätigkeit fortzusetzen (BSG, Urteil vom 30.05.1967 - 3 RK 15/65).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Unterbleibt die ärztliche Feststellung der allein deshalb, weil den Versicherten nach den Umständen des Falles Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit gehindert, seine AU rechtzeitig feststellen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R, Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R, jeweils unter Hinweis auf BSGE 25, 76, 77f.), so kann die unterbliebene ärztliche Feststellung der AU ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden.
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 69/77

    Begriff der AU und der Arbeitserprobung - Anwendung des

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Der Versicherte ist zur Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit nicht nur dann unfähig, wenn sie ihm überhaupt nicht mehr möglich ist, sondern auch dann, wenn er sie nur noch auf die Gefahr hin verrichten kann, den Leidenszustand zu verschlimmern (BSG a.a.O.; Urteil vom 19.06.1963 - 3 RK 37/59; Urteil vom 24.05.1978 - 4 RJ 69/77).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Auszug aus SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 312/16
    Unterbleibt die ärztliche Feststellung der allein deshalb, weil den Versicherten nach den Umständen des Falles Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit gehindert, seine AU rechtzeitig feststellen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R, Urteil vom 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R, jeweils unter Hinweis auf BSGE 25, 76, 77f.), so kann die unterbliebene ärztliche Feststellung der AU ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 11 KR 4179/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - rückwirkende Feststellung von

    Aber auch bei Erstreckung dieser Ausnahmefallgruppe auf (vorübergehende) zumindest vergleichbare Zustände, in welchen der Versicherte krankheitsbedingt zB im Rahmen einer schweren Depression (vgl hierzu SG Aachen 14.03.2017, S 13 KR 312/16, juris) nicht in der Lage zu den für eine Feststellung der AU erforderlichen Handlungen ist, ergibt sich für den konkreten Fall keine andere Beurteilung.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2018 - L 11 KR 817/18

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Leistungsanspruchs -

    Aber auch bei Erstreckung dieser Ausnahmefallgruppe auf (vorübergehende) zumindest vergleichbare Zustände, in welchen der Versicherte krankheitsbedingt zB im Rahmen einer schweren Depression (vgl hierzu SG Aachen 14.03.2017, S 13 KR 312/16, juris) nicht in der Lage zu den für eine Feststellung der AU erforderlichen Handlungen ist, ergibt sich für den konkreten Fall keine andere Beurteilung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - L 10 KR 389/19

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

    Darüber hinaus kann eine tatsächliche Handlungsfähigkeit vorliegen, wenn der Versicherte sich in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand befindet, der in derart lähmt, dass er gerade noch in der Lage ist, sich um die körperlichen Grundbedürfnisse zu kümmern, nicht hingegen einen Arzt aufzusuchen oder anzurufen (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 04.04.2019 - L 1 KR 588/18 in juris Rn 22; SG Aachen, Urteil vom 14.03.2017 - S 13 KR 312/16 - in juris Rn 26).
  • LSG Hessen, 04.04.2019 - L 1 KR 588/18

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Darüber hinaus kann eine tatsächliche Handlungsunfähigkeit vorliegen, wenn der Versicherte sich in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand befindet, der ihn derart lähmt, dass er gerade noch in der Lage ist, sich um die körperlichen Grundbedürfnisse zu kümmern, nicht hingegen einen Arzt aufzusuchen oder anzurufen (SG Aachen, Urteil vom 14. März 2017, S 13 KR 312/16, juris Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 29.04.2021 - L 1 KR 80/20

    Voraussetzungen einer Weiterbewilligung des Krankengeldes

    So könne durch eine schwere Depression ein Zustand eintreten, der den Versicherten gewissermaßen körperlich handlungsunfähig mache (SG Aachen Urt. v. 14.3.2017 - S 13 KR 312/16, BeckRS 2017, 105077, Rn. 23 f.).
  • BSG, 24.05.2022 - B 3 KR 9/22 B

    Anspruch auf Krankengeld Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    So gehe das SG Aachen davon aus, dass sich eine Handlungsunfähigkeit nicht am Begriff der Handlungsunfähigkeit im rechtlichen Sinne zu orientieren habe und zB bei schweren Depressionen eine Situation eintreten könne, dass "sich der Versicherte vorübergehend in einem Zustand befindet, der ihn gewissermaßen körperlich handlungsunfähig macht (vgl. SG Aachen, Urteil vom 14. März 2017 - S 13 KR 312/16 -, Rn. 25, juris)".
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 KR 4869/16
    Aber auch bei Erstreckung dieser Ausnahmefallgruppe auf (vorübergehende) zumindest vergleichbare Zustände, in welchen der Versicherte krankheitsbedingt zB im Rahmen einer schweren Depression (vgl hierzu SG Aachen 14.03.2017, S 13 KR 312/16, juris) nicht in der Lage zu den für eine Feststellung der AU erforderlichen Handlungen ist, ergibt sich für den konkreten Fall keine andere Beurteilung.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 519/17
    Aber auch bei Erstreckung dieser Ausnahmefallgruppe auf (vorübergehende) zumindest vergleichbare Zustände, in welchen der Versicherte krankheitsbedingt zB im Rahmen einer schweren Depression (vgl hierzu SG Aachen 14.03.2017, S 13 KR 312/16, juris) nicht in der Lage zu den für eine Feststellung der AU erforderlichen Handlungen ist, ergibt sich für den konkreten Fall keine andere Beurteilung.
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