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SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX; § 58 SGB IX
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch eines Autismus-Therapie-Zentrums - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch eines Autismus-Therapie-Zentrums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
Auszug aus SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09
Im Beschwerdeverfahren bezüglich der Entscheidung des Sozialgerichtes Aurich zum obigen Aktenzeichen (Az.: LSG Niedersachsen-Bremen, L 8 SO 337/10 B ER) entschied das Landessozialgericht mit Beschluss vom 09.05.2011, dass die Kosten für den Besuch des ambulanten Autismus-Therapie-Zentrums in I. für die Zeit vom 01.06.2011 bis 31.08.2011 durch den Beklagten vorläufig zu übernehmen seien.
- SG Aurich, 21.03.2017 - S 13 SO 9/17
Streitigkeiten nach dem SGB XII - Keine Streitsachengebührenfestsetzung - …
(Vergleiche Sozialgericht Aurich, Urteil vom 11. April 2013 - S 13 SO 11/09 - juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 Der Antragsteller hat gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Klage erhoben; das Klageverfahren beim Sozialgericht (SG) Aurich S 13 SO 11/09 ist noch anhängig.