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   SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08   

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https://dejure.org/2009,27565
SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08 (https://dejure.org/2009,27565)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 05.11.2009 - S 13 SO 494/08 (https://dejure.org/2009,27565)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 05. November 2009 - S 13 SO 494/08 (https://dejure.org/2009,27565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Umzug eines behinderten Menschen in eigene Wohnung - Bezug von Grundsicherungs-, Eingliederungs- und Pflegeleistungen - vorleistender Träger - örtliche Zuständigkeit - Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch einer bisher zuständigen Behörde gegen eine nach Umzug des behinderten Sozialhilfeempfängers nun zuständigen Behörde hinsichtlich Leistungen zur Pflege und Eingliederungshilfe; Örtliche Zuständigkeit der Behörde bezüglich gewährter Leistungen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 13 SO 5/07

    Tragung von Kosten für Eingliederungsmaßnahmen eines an einer erheblichen

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08
    (a.) Zur Überzeugung der Kammer muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger die Wohnung selbst angemietet hat (so auch Gerlach , a.a.O.; Joseph/Wenzel , a.a.O., S. 89; OVG Bremen, Beschluss v. 26.06.2006 - S 3 B 188/06; SG Duisburg, Beschluss v. 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER, SG Hannover, Beschluss v. 12.05.2005 - S 52 SO 257/05 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.06.2007 - L 13 SO 5/07 ER; SG Oldenburg, Beschluss v. 19.12.2005 - S 2 SO 256/05 ER, Schlette a.a.O., § 98 Rn. 97).
  • SG Oldenburg, 19.12.2005 - S 2 SO 256/05
    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08
    (a.) Zur Überzeugung der Kammer muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger die Wohnung selbst angemietet hat (so auch Gerlach , a.a.O.; Joseph/Wenzel , a.a.O., S. 89; OVG Bremen, Beschluss v. 26.06.2006 - S 3 B 188/06; SG Duisburg, Beschluss v. 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER, SG Hannover, Beschluss v. 12.05.2005 - S 52 SO 257/05 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.06.2007 - L 13 SO 5/07 ER; SG Oldenburg, Beschluss v. 19.12.2005 - S 2 SO 256/05 ER, Schlette a.a.O., § 98 Rn. 97).
  • SG Duisburg, 16.03.2006 - S 10 SO 6/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08
    (a.) Zur Überzeugung der Kammer muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger die Wohnung selbst angemietet hat (so auch Gerlach , a.a.O.; Joseph/Wenzel , a.a.O., S. 89; OVG Bremen, Beschluss v. 26.06.2006 - S 3 B 188/06; SG Duisburg, Beschluss v. 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER, SG Hannover, Beschluss v. 12.05.2005 - S 52 SO 257/05 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.06.2007 - L 13 SO 5/07 ER; SG Oldenburg, Beschluss v. 19.12.2005 - S 2 SO 256/05 ER, Schlette a.a.O., § 98 Rn. 97).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08
    Diese Regelung betrifft nur die Verzinsung von Erstattungsansprüchen der Sozialhilfeträger gegenüber anderen Leistungsträgern im Sinne der §§ 12, 18 bis 29 SGB I. Für Erstattungsansprüche der Sozialhilfeträger untereinander sind jedoch keine Verzugszinsen zu entrichten (vgl. Kater in KassKomm, Bd. 2, 62. EL, § 108 SGB X Rn. 5,7; BVerwGE 114, 61).
  • SG Berlin, 11.08.2005 - S 38 SO 4223/05

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers - Wechsel des

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08
    Würde es diese Regelung nicht geben, würde der Auf- und Ausbau von Hilfeangeboten wesentlich erschwert, weil die Kommunen aus Kostengründen versuchen würden, derartige Angebote im eigenen Gebiet zu verhindern (sog. Schutz der Einrichtungsorte; vgl. Gerlach a.a.O.; Joseph/Wenzel a.a.O.; SG Duisburg a.a.O.; OVG Bremen a.a.O.; Rabe a.a.O., § 98 SGB XII Rn. 36 sowie im Ergebnis auch SG Speyer, Beschluss v. 02.02.2005 - S 16 SO 10/05 ER, SG Berlin, Beschluss v. 11.08.2005 - S 38 SO 4223/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., Schlette a.a.O. § 98 Rn. 94, wobei in den zuletzt genannten Entscheidungen der Sachverhalt derart lag, dass der Hilfeempfänger in einer vom ambulanten Dienst organisierten Wohnung wohnte bzw. die Gerichte von einem entsprechendem Erfordernis ausgingen).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des SG (Aktenzeichen S 13 SO 494/08 und S 4 SO 1252/07 ER), auf die Akten des LSG (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09 und L 2 SO 3461/13 ZVW) sowie auf die vom Kläger beigezogenen Verwaltungsakten (vier Bände) Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Umzug - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des SG (Az. S 13 SO 494/08 und S 4 SO 1252/07 ER), auf die vom Kläger beigezogenen Verwaltungsakten (4 Bände) und die Senatsakten Bezug genommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09

    Sozialhilfe

    Entgegen der Auffassung der Klägerin muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger - so wie hier - die Wohnung selbst anmietet (so auch: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2006, Az.: S 3 B 188/06; Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 16. März 2006, Az.: S 10 SO 6/06 ER; Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 5. November 2009, Az.: S 13 SO 494/08; Gerlach, ZfF 2008, S. 1; Josef/Wenzel, NDV 2007, S. 85, 89; Steimer in Mergler/Zink, SGB XII, 10. Lieferung, § 98, Rn. 85).
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