Rechtsprechung
SG Dortmund, 28.04.2008 - S 14 AS 206/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende i.F.e. im Haushalt ihrer Eltern lebenden Mutter; Auswirkung von durch einen Großelternteil erbrachten und mit Rechnung gegenüber der Behörde geltend gemachten Betreuungsleistungen auf die Höhe des Mehrbedarf für Alleinerziehende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Mithilfe der Großeltern
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Mehrbedarfszuschlag bei Kinderbetreuung durch Großeltern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin: - Betreuen auch die Großeltern das Kind, entfällt der Kinderzuschlag
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sozialgericht: Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Mithilfe der Großeltern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Alg II: Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Mithilfe der Großeltern - Keine alleinige Sorge der Mutter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus SG Dortmund, 28.04.2008 - S 14 AS 206/07
Die Kammer kann deshalb an dieser Stelle offen lassen, ob die Beklagte berechtigt war, isoliert, d.h. ohne Prüfung der weiteren individuellen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen nach dem SGB II, nur über den Mehrbedarf zu entscheiden, oder ob es sich bei der Entscheidung über Mehrbedarfe nicht vielmehr um eine nicht abtrennbare Verfügung eines Gesamtbescheides handelt (so Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008, Az.: L 8 AS 3940/07), da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lediglich die Entscheidung über Kosten für Unterkunft und Heizung als eigenständiger Streitgegenstand anerkannt ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 8/06 R). - LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 3940/07
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - kostenaufwändige Ernährung - Streitgegenstand …
Auszug aus SG Dortmund, 28.04.2008 - S 14 AS 206/07
Die Kammer kann deshalb an dieser Stelle offen lassen, ob die Beklagte berechtigt war, isoliert, d.h. ohne Prüfung der weiteren individuellen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen nach dem SGB II, nur über den Mehrbedarf zu entscheiden, oder ob es sich bei der Entscheidung über Mehrbedarfe nicht vielmehr um eine nicht abtrennbare Verfügung eines Gesamtbescheides handelt (so Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008, Az.: L 8 AS 3940/07), da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lediglich die Entscheidung über Kosten für Unterkunft und Heizung als eigenständiger Streitgegenstand anerkannt ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 8/06 R).