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   SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12   

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https://dejure.org/2015,16211
SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12 (https://dejure.org/2015,16211)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12 (https://dejure.org/2015,16211)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - S 14 AS 4603/12 (https://dejure.org/2015,16211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Bewilligung der Kosten für die Warmwasserbereitung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Auszug aus SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12
    Die Warmwasserbereitungskosten sind dann nicht pauschal, sondern konkret zu bestimmen, wenn die konkreten Wassererwärmungskosten durch eine technische Vorrichtung genau bestimmt werden können (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B -, Rn. 11, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 -, Rn. 24, juris).

    Denn diese dienen lediglich der Verwaltungsvereinfachung und kommen nur dann zur Anwendung, wenn sich anders als hier die Warmwassererzeugungskosten in Ermangelung entsprechender technischer Vorrichtung nicht konkret ermitteln lassen; sie stellen jedoch keine abstrakten Angemessenheitsgrenzen dar (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B -, Rn. 14, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 540/13
    Auszug aus SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12
    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Heizkosten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Diese werden nur insoweit als tatsächlicher Bedarf anerkannt, als sie im jeweiligen Leistungsmonat fällig werden; dabei ist es nicht entscheidend, ob dies als laufende Abschlagszahlung an den Vermieter oder das Versorgungsunternehmen oder als Nachforderung nach erfolgter Jahresabrechnung geschieht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 540/13 B -, Rn. 4, juris).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12
    Daraus folgt, dass das Begehren der Kläger auf Gewährung eines erhöhten Mehrbedarfs der Warmwasseraufbereitung gemeinsam mit der Regelleistung zu behandeln und insoweit auf den Bewilligungszeitraum abzustellen und zu prüfen ist, ob in dem hier streitigen Zeiträumen insgesamt Anspruch auf Gewährung einer höheren Leistung besteht (BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 138/10 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 14, Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1667/12
    Auszug aus SG Duisburg, 23.01.2015 - S 14 AS 4603/12
    Die Warmwasserbereitungskosten sind dann nicht pauschal, sondern konkret zu bestimmen, wenn die konkreten Wassererwärmungskosten durch eine technische Vorrichtung genau bestimmt werden können (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2013 - L 9 AS 541/13 B -, Rn. 11, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 -, Rn. 24, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 8 SO 18/17
    Der gesonderte Stromzähler, der womöglich Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch des Durchlauferhitzers geben könnte (vgl. dazu SG Duisburg, Urteil vom 23. Januar 2015 - S 14 AS 4603/12 - juris Rn. 11), ist erst im Oktober 2015 installiert worden.
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