Rechtsprechung
   SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31677
SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER (https://dejure.org/2007,31677)
SG Freiburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER (https://dejure.org/2007,31677)
SG Freiburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - S 14 AS 5447/07 ER (https://dejure.org/2007,31677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur Kostensenkung - Fortwirkung der Aufforderung trotz Unterbrechung des Leistungsbezugs durch Beschäftigungsaufnahme - Unzumutbarkeit des Umzugs - Einräumung erneuter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft trotz Verletzung der Obliegenheit zur Wohnungssuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätzen, die unter Geltung der Vorschriften über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erwerbsgeminderte und im Alter (SGB II und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) weiter zu berücksichtigen sind, sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwG 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Bemühung um

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Aus der Verletzung der Obliegenheit zur Wohnungssuche dürfen allerdings nur nachteilige Konsequenzen gezogen werden, wenn der Hilfebedürftige zuvor vom Leistungsträger darauf hingewiesen worden ist, welche Anforderungen hinsichtlich der Wohnungsgröße und des Kaltmietpreises pro m² gestellt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 30.01.2007 < L 8 AS 5755/06 ER-B >).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - L 8 AS 4787/06

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten gem § 22 Abs

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Dies ist allerdings entbehrlich, wenn der Hilfebedürftige keine erfolgversprechenden Bemühungen um angemessenen Wohnraum unternimmt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 09.11.2006 < L 8 AS 4787/06 ER-B >).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Nachweis eines

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Da der Hilfebedürftige einen Anspruch auf Deckung seines Unterkunftsbedarfs hat, muss sich die Angemessenheitsprüfung allerdings auch auf die Frage erstrecken, ob dem Hilfeempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich ist (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2006 < L 8 AS 4296/05 ER-B >).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Dies gilt aber nicht, wenn ein Nachholbedarf plausibel und glaubhaft gemacht ist (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 01.08.2005 < L 7 AS 2875/05 ER-B >).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07
    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Fortwirkung eines bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes erteilten Hinweises im Hinblick auf die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (BSG vom 07.11.2006 < B 7b AS 18/06 R >).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2018 - L 11 AS 561/18

    Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II;

    Auflage 2017, § 22 Rn 133; i.E. ebenso für eine mindestens sechsmonatige Leistungsunterbrechung: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2012 - L 6 AS 582/10 - vgl. auch: LSG Bayern, Urteil vom 12. August 2013 - L 7 AS 589/11 - SG Berlin, Urteil vom 4. März 2011 - S 37 AS 18517/10 - SG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8. November 2007 - S 14 AS 5447/07 ER -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

    Das SG Freiburg (Beschluss vom 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER -, juris) räumt dem Leistungsberechtigten auch eine erneute Übergangsfrist ein, wobei sich die Dauer der Beschäftigung und die einzuräumende Übergangsfrist proportional zueinander verhalten sollen.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erst mit dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit und dem Beginn des Leistungsbezugs gegebenenfalls die Obliegenheit zur Senkung der Unterkunftskosten auf einen angemessenen Betrag besteht (SG Freiburg, Beschluss vom 08.11.2007, aaO).

  • SG Hildesheim, 04.02.2011 - S 54 AS 2209/10
    Zudem bedingt auch die hier nicht nur vorübergehende und kurzzeitige Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Wegfall der Hilfebedürftigkeit, der maßgeblich auf die seit dem 02.06.2010 unbefristete (zuvor seit dem 05.10.2009 befristete) Anstellung des Antragstellers zu 2. bei der Fa. M. in N. und dem hieraus erzielten monatlichen Erwerbseinkommen zurückzuführen ist, den Anspruch der Antragsteller auf Zubilligung einer neuen angemessenen Schonfrist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, innerhalb derer von den Antragstellern die Senkung ihrer KdU nunmehr erwartet werden kann (vgl. SG Freiburg, Beschluss vom 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER -, juris Rn. 18 [für eine Leistungsunterbrechung von 4 Monaten]; Berlit, a.a.O., § 22 Rn. 71; strenger formulierend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - L 9 AS 529/09 B ER -, juris Rn. 15 [jedenfalls bei "ganz beträchtlichem Zeitraum" der Leistungsunterbrechung]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht