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   SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 14 KA 61/04   

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https://dejure.org/2005,34177
SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 14 KA 61/04 (https://dejure.org/2005,34177)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2005 - S 14 KA 61/04 (https://dejure.org/2005,34177)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - S 14 KA 61/04 (https://dejure.org/2005,34177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arztes auf Zurverfügungstellung seines vertragsärztlichen Honorars; Pflicht zur Auskehrung des Honorars an den Insolvenzverwalter; Begriff der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 16 B 4/04

    Zuständigkeit eines Sozialgerichtes bei einer Rechtsstreitigkeit zwischen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 14 KA 61/04
    Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat das Landessozialgericht NRW mit Beschlüssen vom 26.05.2004 (L 16 B 3/04 SF ER; L 16 B 4/04 SF) zurückgewiesen.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 14 KA 61/04
    Die Einkünfte des Klägers aus seiner freiberuflichen Tätigkeit als Vertragsarzt gehören dabei in ihrem vollen Umfange zur Insolvenzmasse und nicht etwa nur der Gewinn, der sich aus der Verminderung der Einnahmen um die betrieblich veranlassten Ausgaben ergibt (vgL BGH Beschluss vom 20.03.2003, Az.: IX ZB 388/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 16 B 3/04

    Maßnahmen des Insolvenzverwalters zur Übernahme und Sicherung der Insolvenzmasse;

    Auszug aus SG Düsseldorf, 25.05.2005 - S 14 KA 61/04
    Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat das Landessozialgericht NRW mit Beschlüssen vom 26.05.2004 (L 16 B 3/04 SF ER; L 16 B 4/04 SF) zurückgewiesen.
  • SG Stuttgart, 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08

    Ausbezahlung eines Honorarvorschusses im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes;

    Einkünfte aus einer Tätigkeit als Vertragsarzt gehören zudem in vollem Umfang zur Insolvenzmasse und sind an den Insolvenzverwalter auszukehren (SG Düsseldorf, Urt. v. 25.05.2005, S 14 KA 61/04; vgl. i. A. Lwowski/Peters, MüKom InsO, § 35 Rd. 47).
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