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   SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12   

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https://dejure.org/2013,14539
SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12 (https://dejure.org/2013,14539)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - S 14 KR 11/12 (https://dejure.org/2013,14539)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - S 14 KR 11/12 (https://dejure.org/2013,14539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5
    Krankenversicherung - kein Sachleistungsanspruch für eine stationär durchgeführte Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems beider Beine - kein Anspruch aus den Grundsätzen des Systemversagens, des Seltenheitsfalles oder einer grundrechtsorientierten Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 391/12

    Krankenversicherung - Liposuktion - stationäre Behandlungsbedürftigkeit -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    (vgl. etwa LSG Hessen Urteil v. 05.02.2013 - L 1 KR 391/12) Die Kammer hat darüber hinaus darauf verzichtet, gutachterlich feststellen zu lassen, ob im Falle der Klägerin nach den erwähnten Leitlinien eine Liposuktion nur stationär durchgeführt werden kann.

    Eine solche Sichtweise (so wohl LSG Hessen, Urteil v. 05.02.2013 - L 1 KR 391/12) ist abzulehnen.

    Die gegenteilige Auffassung des LSG Hessen - L 1 KR 391/12 - stützt sich u.a. auf die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie (zu recherchieren unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/037-012.html) Allerdings basiert die Auffassung des LSG Hessen im wesentlichen auf der Annahme, dass im Rahmen von Krankenhausbehandlungen die Anforderungen an die Studienlage nicht so hoch sind wie im vertragsärztlichen Bereich.

    (vgl. LSG Hessen, Urteil v.05.02.2013 - L 1 KR 391/12 - unter Bezug darauf, dass im stationären Bereich die Kriterien der evidenzbasierten Medizin nicht erfüllt sein müssen) Wie bereits oben ausführlich erörtert vermag die Kammer dieser Einschätzung nicht zu folgen.

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    Der große Senat des BSG - GS 1/06 - hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die vollstationäre Behandlungsbedürftigkeit im Krankenhaus ausschließlich von der medizinischen Notwendigkeit oder auch von anderen Faktoren abhängen kann.

    Daher meint die Kammer, dass ein einheitlicher Bewertungsmaßstab geboten ist, welchen das BSG - GS 1/06 - mit der Anforderung der medizinischen Notwendigkeit festgelegt hat.

    Der große Senat des BSG - GS 1/06 - hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die stationäre Behandlungsbedürftigkeit ausschließlich von der medizinischen Notwendigkeit oder auch von anderen Faktoren abhängen kann.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    (BSG Urteil v. 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R).

    (BSG Urteil v. 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    (vgl. BSG Urteil v. 16.09.1997 - 1 RK 32/95) Dies erscheint vor dem Hintergrund überzeugend, als dass die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gebildeten Ausnahmefälle - Seltenheitsfall, Systemversagen, grundrechtsorientierte Auslegung - sämtliche denkbaren Konstellationen erfassen, in welchen der aus § 135 Abs. 1 SGB V abgeleitete Leistungsausschluss zu einer unzulässigen Verkürzung des Anspruches von Versicherten nach § 27 Abs. 1 SGB V führen könnte.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    Bezüglich dem Seltenheitsfall (BSG, Urteil v. 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R) und der grundrechtsorientierten Auslegung (BVerfG, Beschluss v. 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 ) liegt dies auf der Hand.
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    (vgl. BSG, Urteil v. 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R - bzgl. dem Qualitätsgebot von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    Bezüglich dem Seltenheitsfall (BSG, Urteil v. 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R) und der grundrechtsorientierten Auslegung (BVerfG, Beschluss v. 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 ) liegt dies auf der Hand.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 595/11

    Krankenversicherung - kein Sachleistungsanspruch für eine stationär durchgeführte

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    (ebenso LSG Baden-Württemberg Urteil v. 27.04.2012 - L 4 KR 595/11) Darüber hinaus ist anzuführen, dass wohl auch das BSG davon ausgeht, dass § 137c SGB V keine Auswirkungen auf den Leistungsanspruch der Versicherten hat, sondern dass auch im Rahmen von Krankenhausbehandlungen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 KR 3517/11

    Fettabsaugung als Kassenleistung abgelehnt

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 18.04.2013 - S 14 KR 11/12
    Insoweit kann ganz wesentlich auf die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil v. 27.04.2012 - L 4 KR 595, Urteil v. 01.03.2013 - L 4 KR 3517/11) Bezug genommen werden, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 16 KR 558/13
    Die (ursprünglich) begehrte stationäre Durchführung einer Liposuktion an beiden Beinen gehört jedoch nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012 - L 4 KR 595/11 und Urteil vom 01.03.2013 - L 4 KR 3517/11; SG Neubrandenburg, Urteil vom 18.04.2013 - S 14 KR 11/12 und zuletzt Sächsisches LSG, Urteil vom 16.01.2014 - L 1 KR 229/10; a.A. Hessisches LSG, Urteil vom 05.02.2013 - L 1 KR 391/12).

    Kommt es auf die Anerkennung und Akzeptanz der streitigen Methode in den einschlägigen medizinischen Fachkreisen zum Zeitpunkt der Behandlung bei Fehlen eines wissenschaftlichen Belegs der Wirksamkeit von vornherein nicht an (BSG, Urteil vom 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R), steht zur Überzeugung des Senats fest, dass den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügende Qualitäts- und Wirksamkeitsnachweise fehlen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2012 - L 4 KR 595/11 und Urteil vom 01.03.2013 - L 4 KR 3517/11; SG Neubrandenburg, Urteil vom 18.04.2013 - S 14 KR 11/12; Sächsisches LSG, Urteil vom 16.01.2014 - L 1 KR 229/10).

    Gleiches gilt angesichts der Häufigkeit der Erkrankung (die, worauf das SG Neubrandenburg, Urteil vom 18.04.2013 a.a.O., zu Recht hinweist, nicht zuletzt durch zahlreiche sozialgerichtliche Klageverfahren dokumentiert wird) auch für einen Seltenheitsfall.

  • LSG Sachsen, 23.07.2015 - L 1 KR 104/15

    Krankenversicherung - evidenzbasierte Medizin; Lipödem; Liposuktion; neue

    Derjenige Patient, der bestimmte Risikofaktoren erfüllt, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen, hätte dann einen Anspruch auf eine Behandlung im stationären Rahmen, obwohl sich für die Wirksamkeit einer bestimmten Methode keine bislang hinreichend wissenschaftlich gefestigten Anhaltspunkte ergeben (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2013 - L 4 KR 3517/11 - juris Rn. 34, und SG Neubrandenburg, Urteil vom 18. April 2013 - S 14 KR 11/12 - juris Rn. 27, 30).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - L 5 KR 228/13

    Kein Anspruch auf Liposuktion bei Lipödem

    Sie macht unter Hinweis auf das Urteil des SG Neubrandenburg vom 18.04.2013 (S 14 KR 11/12) geltend, auch im stationären Bereich bestehe eine Leistungspflicht der Kasse nur unter Beachtung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.
  • LSG Sachsen, 16.01.2014 - L 1 KR 229/10

    Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung wegen einer

    Derjenige Patient, der bestimmte Risikofaktoren erfüllt, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen, hätte dann einen Anspruch auf eine Behandlung im stationären Rahmen, obwohl sich für die Wirksamkeit einer bestimmten Methode keine bislang hinreichend wissenschaftlich gefestigten Anhaltspunkte ergeben (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2013 - L 4 KR 3517/11 - juris Rn. 34, und SG Neubrandenburg, Urteil vom 18. April 2013 - S 14 KR 11/12 - juris Rn. 27, 30).
  • LSG Sachsen, 24.05.2018 - L 9 KR 65/13

    Kostenerstattung für stationär durchgeführte Liposuktionen

    Derjenige Patient, der bestimmte Risikofaktoren erfüllt, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen, hätte dann einen Anspruch auf eine Behandlung im stationären Rahmen, obwohl sich für die Wirksamkeit einer bestimmten Methode keine bislang hinreichend wissenschaftlich gefestigten Anhaltspunkte ergeben (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2013 - L 4 KR 3517/11 - juris Rn. 34, und SG Neubrandenburg, Urteil vom 18. April 2013 - S 14 KR 11/12 - juris Rn. 27, 30).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - S 7 KR 423/11

    Liposuktion; Lipödem; Fettabsaugung; stationäre Krankenhausbehandlung;

    Sie macht unter Hinweis auf das Urteil des SG Neubrandenburg vom 18.04.2013 (S 14 KR 11/12) geltend, auch im stationären Bereich bestehe eine Leistungspflicht der Kasse nur unter Beachtung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.
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