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SG Aachen, 07.07.2020 - S 14 KR 560/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Krankenversicherung
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Wird zitiert von ...
- SG Aachen, 09.02.2021 - S 13 KR 559/19 Die Beklagte hat 2017 diese Mindestmerkmale erfüllt (ebenso in Bezug auf das Krankenhaus der Beklagten und das Jahr 2017: SG Aachen, Urteile vom 07.07.2020 - S 14 KR 560/19 - und vom 22.09.2020 - S 13 KR 423/18).
Ebenso unstreitig erfolgte im Rahmen der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung im Haus der Klägerin eine aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal sowie ein teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der vier Therapiebereiche Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie und Psychologie/Neuropsychologie (so auch in Bezug auf das Krankenhaus der Beklagten im Jahr 2017: SG Aachen, Urteil vom 07.07.2020 - S 14 KR 560/19 - und vom 22.09.2020 - S 13 KR 423/18).
Es kann dahinstehen, ob auch das Mindestmerkmal einer wöchentlichen Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung eine abstraktgenerelle "Strukturvoraussetzung" beinhaltet, die unabhängig vom einzelnen Behandlungsfall aufgrund der allgemeinen Organisation und Dienststruktur des Krankenhauses zu beurteilen ist, oder ob dieses Merkmal (allein) einen unmittelbaren Bezug zum Behandlungsfall haben und für diesen erfüllt sein muss (vgl. dazu ausführlich: SG Aachen, Urteil vom 07.07.2020 - S 14 KR 560/19).