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   SG Karlsruhe, 29.03.2017 - S 14 P 4109/15   

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SG Karlsruhe, 29.03.2017 - S 14 P 4109/15 (https://dejure.org/2017,13749)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2017 - S 14 P 4109/15 (https://dejure.org/2017,13749)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2017 - S 14 P 4109/15 (https://dejure.org/2017,13749)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 P 2/02 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - erwerbsmäßige Pflege - ehrenamtliche Pflege -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.03.2017 - S 14 P 4109/15
    Erforderlich ist, dass die häusliche Pflege nicht nur sporadisch, z.B. bei einzelnen Besuchen, sondern neben der Heimpflege regelmäßig und in einem erheblichen Umfang erfolgt, der Pflegebedürftige also zwei Lebensmittelpunkte hat, an denen er abwechselnd gepflegt wird (BSG, Urteil vom 06. Juni 2002 - B 3 P 2/02 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 5, SozR 3-3300 § 19 Nr. 1, juris Rn. 15).

    An der in § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB XI vorausgesetzten "Notwendigkeit" der Ersatzpflege wegen Verhinderung der Pflegeperson fehlt es nämlich, wenn die pflegebedürftige Person in der fraglichen Zeit in eine Behinderteneinrichtung zurückkehren konnte, in der sie sonst auch betreut und gepflegt wird (BSG, Urteil vom 06. Juni 2002 - B 3 P 2/02 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 5, SozR 3-3300 § 19 Nr. 1, juris Rn. 19).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

    Auszug aus SG Karlsruhe, 29.03.2017 - S 14 P 4109/15
    Verhinderungspflege kann somit auch in Feriencamps oder Ferienheimen erfolgen, die von einer Betreuungseinrichtung unterhalten werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 3, juris Rn. 25; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 1. Aufl. 2014, § 39 SGB XI, Rn. 21).

    Entscheidend ist daher, dass die Pflegeperson in einem bestimmten Zeitraum urlaubsbedingt die Pflege tatsächlich nicht durchführen kann und (zusätzliche) Kosten für die Sicherstellung der notwendigen Pflege des Pflegebedürftigen während der Zeit, in der die Pflegeperson "Urlaub von der Pflege" macht, entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R -, SozR 3-3300 § 39 Nr. 3, juris Rn. 26).

  • SG Detmold, 10.08.2018 - S 6 P 144/17

    Urlaub von der Pflege: Leistungen der Verhinderungspflege können nur bei

    Die Beklagte wiederholt ihre Begründung und verweist auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe vom 29.03.2017 zum Aktenzeichen (Az.) S 14 P 4109/15.

    Darüber hinaus steht dem geltend gemachten Anspruch entgegen, dass die Ersatzpflege im streitigen Zeitraum nicht notwendig im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 1 SGB XI war, da die Klägerin in der Pflegeinrichtung ununterbrochen hätte betreut und gepflegt werden können (vgl. hierzu SG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2017, Az. S 14 P 4109/15).

    Steht jedoch eine stationäre Pflegeeinrichtung ohnehin zur Verfügung, weil der Pflegebedürftige dort regulär lebt, bedarf es keiner (zusätzlichen) Sicherstellung der Pflege in den Erholungsphasen (so auch SG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2017, Az. S 14 P 4109/15).

  • LSG Bayern, 10.06.2020 - L 4 P 21/19

    Pflegeversicherung: Zu den Voraussetzungen der Verhinderungspflege

    Das bedeute, dass Leistungen der Verhinderungspflege nur dann in Frage kämen, wenn für die Sicherstellung der notwendigen Ersatzpflege während der Zeit der Verhinderung einer Pflegeperson zusätzliche Kosten entständen (so auch SG Karlsruhe, U. v. 29.03.2017, S 14 P 4109/15).
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