Rechtsprechung
   SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5380
SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09 (https://dejure.org/2009,5380)
SG Detmold, Entscheidung vom 22.10.2009 - S 14 U 74/09 (https://dejure.org/2009,5380)
SG Detmold, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - S 14 U 74/09 (https://dejure.org/2009,5380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zurechnung von Vorbereitungshandlungen trotz ihrer Betriebsdienlichkeit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Weg zur Arbeit: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nur unter engen Voraussetzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umparken ist kein Wegeunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto des Sohnes umgeparkt und verunglückt - Das ist kein Wegeunfall, für den die Berufsgenossenschaft einspringen muss

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unfälle auf dem Weg zur Arbeit nur begrenzt versichert

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg begrenzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfälle auf dem Arbeitsweg genießen nur unter engen Voraussetzungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - Zugezogene Verletzung beim Umparken des Fahrzeug des Sohnes kann nicht als versicherter Arbeitsunfall angesehen werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 188/07

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls nach dem Verlassen des unmittelbaren

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09
    Hierbei ist z. B., was zu Recht auch von der Beklagten herangezogen wurde, das vom Bundessozialgericht (BSG) aufgestellte Kriterium "der Unvorhersehbarkeit" zu würdigen; dieses Kriterium ist zwar maßgeblich hervorgehoben worden bei Fällen des unvorhergesehen erforderlich werdenden Nachtankens bei Zurücklegen eines Weges, jedoch auch im vorliegenden Fall wegen der dargestellten gesetzgeberischen Konzeption zu berücksichtigen; in diesem Sinne hat z. B. im Hinblick auf die restriktive Fassung des Umfangs des Versicherungsschutzes bei Vorbereitungshandlungen das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 09.04.2008 -L 17 U 188/07-) entschieden, dass es bei derartigen Fällen nur dann gerechtfertigt ist, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren und das Auftanken eines Kraftfahrzeuges als eine Einheit mit dem Zurücklegen des Weges anzusehen, wenn der Treibstoff des benutzten Fahrzeuges plötzlich aus Umständen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, für ihn vollkommen unerwartet zur Neige geht, was etwa dann der Fall sein kann, wenn ein Leck im Tank auftritt oder wenn wegen einer Verkehrsumleitung oder wegen einer sonstigen Wegebesonderheit (Stau) der Kraftstoffverbrauch so stark ansteigt, dass der Versicherte ohne ein Nachtanken die Arbeit oder seine Wohnung nicht mehr erreichen kann.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei welchem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis -dem Unfallereignisgeführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles, sondern für die Gewährung von Leistungen, namentlich Verletztenrente (BSGE 94, 262).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2009 - S 14 U 74/09
    Dabei hat das Bundessozialgericht zu Unfällen auf Wegen in verschiedenen Entscheidungen (zuletzt Urteil vom 04.09.2007 -Az.: B 2 U 24/06 R-) ausgeführt, dass das Zurücklegen von Wegen in aller Regel nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit selbst darstellt, sondern eine der versicherten Tätigkeit vor- oder nachgelagerte Tätigkeit, die zu der eigentlichen Tätigkeit, weswegen das Beschäftigungsverhältnis eingegangen wurde, in einer mehr (z. B. bei Betriebswegen) oder weniger engen Beziehung (z. B. Weg zur Arbeit) steht und dass die Beurteilung des Versicherungsschutzes auf Wegen spezielle Probleme aufwirft.
  • LG Berlin, 16.11.2015 - 42 S 19/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ansprüche gegen die deutsche

    9 Dabei stehen dem Kläger jedoch nur diejenigen Ansprüche zu, die gegen den ausländischen (hier französischen) Garantiefonds gegeben sind (OLG Hamburg, Beschl. vom 15.04.2009 - 14 U 74/09 -, als nicht nummerierte Anlage zum Beklagtenschriftsatz vom 29.04.2014 zur Akte gereicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht