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   SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05   

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https://dejure.org/2006,14516
SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05 (https://dejure.org/2006,14516)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05 (https://dejure.org/2006,14516)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2006 - S 15 SO 6319/05 (https://dejure.org/2006,14516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Betreuungspauschale und Notrufpauschale; Umfang der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft; Differenzierung der Ziele und Wertungen des zivilrechtlichen Mietrechts und der Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HeimG; SGB XII § 29 Abs. 1 § 41 § 42 S. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Sozialhilfe, angemessene Unterkunftskosten bei betreutem Wohnen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Nicht vom Vermieter auf den Mieter überwälzbare Betriebskosten, die lediglich als solche deklariert werden, seien vom Sozialhilfeträger auch nicht als Kosten der Unterkunft zu akzeptieren, weil auch der Mieter Leistungen aufgrund unwirksamer Bestimmungen im Mietvertrag nicht schulde (BGH 23.06.2004 - VIII ZR 361/03).

    Das von der Beklagten insoweit in Bezug genommene Urteil des BGH (23.06.2004 - VIII ZR 361/03 - MDR 2004, 736) betrifft die Unwirksamkeit einer formularmäßigen Renovierungsklausel mit starren Fristen.

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 293/04

    Vertragliche Kündigungsgründe beim Betreuten Wohnen

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Vielmehr ist eine Gesamtbeurteilung anzustellen, ob der Kläger "heimmäßig" aufgenommen wurde (BGH 21.04.2005 - III ZR 293/04 - NJW 2005, 2008).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Dies gilt für die konkrete Wohnung selbst dann, wenn bedarfsgerechte Unterkunftsalternativen ohne solche Aufwendungen verfügbar sein sollten (BVerwG 28.11.2001 - 5 C 9/01 - BVerwGE 115, 256; LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 7 SO 27/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06 ER-B).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Abzustellen ist dabei auf den heimmäßigen Aufenthalt des konkret Betroffenen (OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 - Juris).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Dies gilt für die konkrete Wohnung selbst dann, wenn bedarfsgerechte Unterkunftsalternativen ohne solche Aufwendungen verfügbar sein sollten (BVerwG 28.11.2001 - 5 C 9/01 - BVerwGE 115, 256; LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 7 SO 27/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06 ER-B).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Es kommt also nicht darauf an, ob abstrakt als unangemessen angesehene Aufwendungen mangels zu diesem Preis tatsächlich vorhandener Unterkunftsalternativen im Einzelfall (konkret) angemessen sind (dazu BVerwGE 101, 194).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Bei Dauerrechtsverhältnissen ist nach bisheriger Rechtsprechung des BSG § 96 entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des sozialgerichtlichen Verfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht abgeändert oder ersetzt wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an den von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfassten Zeitraum anschließt (BSG 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 7 SO 2708/05

    Betreuungsentgelt gehört zu Kosten der Unterkunft

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05
    Der Kläger beruft sich zur Begründung der Klage auf die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg in dem zu diesem Sachverhalt durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (08.09.2005 - L 7 SO 2708/05 ER-B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 12 SO 51/08

    Sozialhilfe

    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05 - machte sie geltend, die Betreuungspauschale von 9, 00 EUR sei Bestandteil der Unterkunftskosten und daher von der Beklagten zu übernehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2010 - L 12 AS 1520/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Berücksichtigung einer

    Entsprechend sind alle Aufwendungen umfasst, die dem Hilfebedürftigen zwangsläufig erwachsen, um die Unterkunft zu erlangen oder zu erhalten; entscheidend ist allein die Unmöglichkeit, die Unterkunft ohne diese Aufwendungen zu erhalten (vgl. SG Stuttgart, Urteil vom 27. September 2006 - S 15 SO 6319/05 - ).
  • SG Hamburg, 03.02.2009 - S 48 KR 1330/08

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung

    Betreute Wohnformen sind insbesondere von Heimen im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) abzugrenzen und gegenüber diesen durch eine größere Eigenständigkeit der Bewohner gekennzeichnet (vgl. zur Abgrenzung von Heim und betreutem Wohnen OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007, Az.: 8 W 519/06; SG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2006, Az.: S 15 SO 6319/05; SG Dresden, Urteil vom 15.12.2005, Az.: S 18 KR 470/03, alle in juris).
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