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   SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12 ER   

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https://dejure.org/2012,26047
SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12 ER (https://dejure.org/2012,26047)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 04.05.2012 - S 16 AS 282/12 ER (https://dejure.org/2012,26047)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - S 16 AS 282/12 ER (https://dejure.org/2012,26047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    Im Rahmen der in diesem Fall vorzunehmenden Folgenabwägung (vgl. HessLSG, Beschl. v. 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER - m.w.N., insbesondere zur Rechtsprechung des BVerfG, zitiert nach juris) ist die Kammer jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass den Antragstellern nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache im Verhältnis zu dem beim Antragsgegner möglichen Nachteilen bei einer vorläufigen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht zuzumuten ist.

    46 Die einstweilige Anordnung ist auf den Folgemonat der Bekanntgabe der Entscheidung beschränkt, soweit das Hauptsacheverfahren nicht vorher erledigt sein wird, weil im einstweiligen Rechtsschutz nur eine gegenwärtige dringliche Notlage beseitigt werden soll (vgl. HessLSG, Beschl. v. 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER - m.w.N.).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    Mit der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 16.05.2007, - B 11b AS 37/06 R - zit. nach Juris) entfiele damit der gewöhnliche Aufenthalt der Antragsteller im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II, da ein gewöhnlicher Aufenthalt nach der zitierten Rechtsprechung einen rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt.
  • OVG Bremen, 21.01.2011 - 1 B 242/10

    Erforderlichkeit der vorherigen Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    44 Mit dem BVerwG (Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 - , zitiert nach Juris) und dem OVG Bremen (Beschl. v. 21. Januar 2011, - 1 B 242/10 -, zit. nach Juris) ist jedoch davon auszugehen, dass das FreizügigG/EU der Bundesrepublik Deutschland - über die europarechtlichen Vorschriften hinaus - die Vermutung der Freizügigkeit für Unionsbürger in sich trägt, mithin von einem rechtmäßigen Aufenthalt (nicht: Freizügigkeit, vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 3. März 2011 - 5 K 11/10.DA -, zit. nach Juris) auszugehen ist, bis der Verlust bzw. das Nichtbestehen der Freizügigkeit gemäß §§ 5 Abs. 5 oder 6 FreizügigG/EU durch die dafür zuständige Ausländerbehörde festgestellt wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    Der Antragsgegner beruft sich zur Begründung seines Antrages im Wesentlichen auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2012 (Az.: L 20 AS 2347/11 B ER), woraus sich ergäbe, dass zwar Zweifel am Einklang der Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II mit den europarechtlichen Vorschriften beständen, dies jedoch nicht dazu führe, dass die nationalen Regelungen nicht mehr angewandt werden könnten, da dafür mehr als Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nationalen Regelungen erforderlich seien.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    " Es ist jedoch legitim, dass ein Mitgliedstaat eine solche Beihilfe (gemeint: Eine finanzielle Leistung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt des erleichtern soll; Anmerkung des Gerichts) erst gewährt, nachdem das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates festgestellt wurde (Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 38, und Ioannidis, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    (Urt. v. 04.06.2009, - C-22/08, C-23/08 - hat der EuGH zum Begriff der Arbeitsuche ausgeführt (Randnrn. 38 - 41):.
  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 11/10

    Zur Rücknahme eines Visums und einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von

    Auszug aus SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12
    44 Mit dem BVerwG (Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 - , zitiert nach Juris) und dem OVG Bremen (Beschl. v. 21. Januar 2011, - 1 B 242/10 -, zit. nach Juris) ist jedoch davon auszugehen, dass das FreizügigG/EU der Bundesrepublik Deutschland - über die europarechtlichen Vorschriften hinaus - die Vermutung der Freizügigkeit für Unionsbürger in sich trägt, mithin von einem rechtmäßigen Aufenthalt (nicht: Freizügigkeit, vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 3. März 2011 - 5 K 11/10.DA -, zit. nach Juris) auszugehen ist, bis der Verlust bzw. das Nichtbestehen der Freizügigkeit gemäß §§ 5 Abs. 5 oder 6 FreizügigG/EU durch die dafür zuständige Ausländerbehörde festgestellt wurde.
  • SG Darmstadt, 25.03.2013 - S 16 AS 1089/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - gewöhnlicher

    Hiergegen haben die Antragsteller am 29. März 2012 Klage erhoben (Az. S 16 AS 283/12) und zugleich einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes gestellt (Az. S 16 AS 282/12 ER).

    Auf den Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2012 im Verfahren S 16 AS 282/12 ER wird im Übrigen Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte in den Verfahren S 16 AS 282/12 ER und S 16 AS 283/12 sowie der Behördenakte des Antragsgegners (zwei Bände) Bezug genommen.

    Insoweit wird zunächst auf den die Antragsteller betreffenden Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2012 (S 16 AS 282/12 ER) Bezug genommen.

    Insoweit wird zunächst erneut auf die Feststellungen der Kammer im Verfahren S 16 AS 282/12 ER Bezug genommen, wonach keiner der oben genannten Aufenthaltszwecke bei den Antragstellern vorliegt und sich diese bis zur Entscheidung im dortigen Verfahren insbesondere auch nicht zum Zwecke der Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU im Bundesgebiet aufhielt.

    Nach dem zuvor Gesagten muss der Zweck der Arbeitsuche zur Begründung eines Rechts auf Freizügigkeit damit objektiv vorliegen, im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes also von den Antragstellern glaubhaft gemacht werden, was auch im vorliegenden Verfahren, wie schon im Verfahren S 16 AS 282/12 ER, in welchem die Kammer ausführlich dargelegt hatte, warum ein Aufenthalt der Antragsteller zum Zwecke der Arbeitsuche nicht glaubhaft gemacht wurde, nicht erfolgt ist.

    Zu den Anforderungen hierfür wird erneut auf die Entscheidung der Kammer im Verfahren S 16 AS 282/12 ER verwiesen.

    Unmittelbar nachdem die erkennende Kammer im ersten Verfahren der Antragsteller (S 16 AS 282/12 ER) den Aufenthaltszweck der Arbeitsuche verneint hatte, haben diese nunmehr einen anderen vermeintlichen Aufenthaltszweck geschaffen, der es den Antragsteller ermöglicht, weiterhin Sozialleistungen zu beziehen, ohne einem Leistungsausschluss zu unterliegen.

    Hinzu kommt, dass die Antragsteller, wie diese im Verfahren S 16 AS 282/12 ER vorgetragen haben, mit einem geringen Vermögen hier eingereist sind, welches von einer vierköpfigen Familie schnell aufgebraucht werden musste.

  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 9 AS 279/15

    Anspruch eines hilfebedürftigen ausländischen Sozialhilfeempfängers auf Gewährung

    Der Aufenthaltszweck der Arbeitsuche ist allerdings kein Auffangtatbestand, der zur Anwendung gelangt, wenn ein anderer Aufenthaltszweck nicht feststellbar ist (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4. Januar 2013 - L 9 AS 681/12 B ER, L 9 AS 707/12 B ER und L 9 AS 781/12 B ER - Hess. LSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 6 AS 378/12 - SG Darmstadt, Beschlüsse vom 4. Mai 2012 - S 16 AS 282/12 ER - und vom 12. März 2013 - S 16 AS 1095/12 ER - Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU, Rdnr. 59 m. w. N.).
  • SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewöhnlicher

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass es sich bei dem Recht zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Arbeitssuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht um einen Auffangtatbestand handelt, für dessen Erfüllung es genügt, dass die betreffende Person angibt, sich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufzuhalten oder sich kein Aufenthaltsrecht aus einer anderen Grundfreiheit ergibt (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügigG/EU Rdnr. 59, m. w. N., Beschl. der Kammer vom 04.05.2012, - S 16 AS 282/12 ER -, Juris).
  • SG Darmstadt, 12.03.2013 - S 16 AS 1095/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - fehlender

    Das insoweit recht planvoll wirkende Vorgehen der Antragsteller bezüglicher Ihrer "Rechte" (Erlangung einer Freizügigkeitsbescheinigung bei der unzuständigen Behörde; Beantragung von SGB II - Leistung nach Ablauf der Frist des § 7 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II; Vorenthalten von Angaben gegenüber dem Antragsgegner hinsichtlich "Schonvermögens") gepaart mit dem Umstand, dass der Bruder des Antragstellers zu 1. ebenfalls hier - wenn auch bisher nur vorübergehend - Sozialleistungen erlangen konnte (vgl. Beschluss der Kammer im Verfahren S 16 AS 282/12 ER vom 4. Mai 2012) lässt hier nur noch den Schluss zu, dass es den Antragstellern bei der Einreise gerade auch auf die Erlangung dieser Sozialleistungen ankam.
  • SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass es sich bei dem Recht zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Arbeitssuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht um einen Auffangtatbestand handelt, für dessen Erfüllung es genügt, dass die betreffende Person angibt, sich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufzuhalten oder sich kein Aufenthaltsrecht aus einer anderen Grundfreiheit ergibt (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügigG/EU Rdnr. 59, m. w. N., Beschl. der Kammer vom 04.05.2012, - S 16 AS 282/12 ER -, Juris).
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