Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23982
SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10 (https://dejure.org/2013,23982)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 20.08.2013 - S 16 AS 991/10 (https://dejure.org/2013,23982)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 (https://dejure.org/2013,23982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II; § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; § 2 Abs. 1 FreizügG/EU
    Ausschluss von Ausländern vom Leistungsbezug nach dem SGB II für die ersten drei Monate; Ausschluss von Ausländern vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II bei fehlender Beziehung zum deutschen Arbeitsmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Ausländern vom Leistungsbezug nach dem SGB II für die ersten drei Monate; Ausschluss von Ausländern vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II bei fehlender Beziehung zum deutschen Arbeitsmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Zwar stellen rein wirtschaftliche Gründe grundsätzlich weder zwingende Gründe des Allgemeininteresses noch einen "objektiven Grund" im obigen Sinne dar (zum zwingenden Allgemeinwohlgrund: EuGH, Urteil vom 05.06.1997, C-398/95; zum objektiven Grund: EuGH, Urteil vom 16.02.2006, C-185/04), allerdings hat es der EuGH dennoch im Rahmen dieser Formel von den objektiven Gründen anerkannt, dass es den Mitgliedsstaaten möglich ist, eine Verbindung zum heimischen Arbeitsmarkt zu fordern (EuGH-Urteil vom 23.05.1996, C-237/94, O´Flynn; EuGH, Urteil vom 11.06.2002, C-224/98, D´Hoop, EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins; siehe dazu zudem EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08, C-23/08, Vatsouras/Koupatanze; siehe dazu ausführlich: Greiser in: jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. 2011, Vorbemerkung in der Fassung vom 06.08.2013, Rn. 26 ff.).

    Zwar ist diese Differenzierung zu weitgehend, jedoch hat der EuGH in der Überprüfung des ebenfalls an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Art. 24 Abs. 2 EGRL 38/04 (Unionsbürgerrichtlinie) nur eine Auslegung im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert und die Vorschrift nicht für primärrechtswidrig erklärt (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08, C-23/08, Vatsouras/Koupatanze; siehe zur teleologischen Reduktion im Rahmen der europarechtskonformen Auslegung ausführlich: Greiser in: jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. 2011, Vorbemerkung in der Fassung vom 06.08.2013, Rn. 37 ff.).

    In einem solchen Fall ist zunächst entscheidend, ob der Betroffene während eines angemessenes Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedsstaat, hier die Bundesrepublik Deutschland, gesucht hat (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08, C-23/08, Vatsouras/Koupatanze; EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Auch wenn die Rechtsprechung des EuGH zu den anderen Grundfreiheiten hier insoweit uneinheitlich ist (vgl. einerseits: EuGH, Urteil vom 10.01.1985, C-229/83; EuGH, Urteil vom 29.04.1999, C-224/97; EuGH, Urteil vom 16.01.2003, C-388/01 in denen ein Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe abgelehnt wird; andererseits: EuGH, Urteil vom 10.03.1993, C-111/91, Kommission/Luxemburg; EuGH, Urteil vom 26.10.1999, C-294/97, Eurowings Luftverkehr, in denen eine Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe geprüft wird; zudem: EuGH, Urteil vom 28.01.1992, C-204/90, Bachmann, wo eine solche auch bejaht wird), so erkennt der EuGH im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zumindest an, dass eine Ungleichbehandlung dann gerechtfertigt ist, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen unabhängigen Erwägung beruht und in einem angemessen Verhältnis zu einem legitimen Zweck steht, der mit der nationalen Rechtsvorschriften verfolgt wird (vgl. dazu im Rahmen der Teilhabe an Sozialleistungen: EuGH, Urteil vom 23.05.1996, C-227/98, D´Hoop; EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins; darüber hinaus: EuGH, Urteil vom 15.01.1998, C-15/96; EuGH, Urteil vom 30.11.2000, C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund).

    Zwar stellen rein wirtschaftliche Gründe grundsätzlich weder zwingende Gründe des Allgemeininteresses noch einen "objektiven Grund" im obigen Sinne dar (zum zwingenden Allgemeinwohlgrund: EuGH, Urteil vom 05.06.1997, C-398/95; zum objektiven Grund: EuGH, Urteil vom 16.02.2006, C-185/04), allerdings hat es der EuGH dennoch im Rahmen dieser Formel von den objektiven Gründen anerkannt, dass es den Mitgliedsstaaten möglich ist, eine Verbindung zum heimischen Arbeitsmarkt zu fordern (EuGH-Urteil vom 23.05.1996, C-237/94, O´Flynn; EuGH, Urteil vom 11.06.2002, C-224/98, D´Hoop, EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins; siehe dazu zudem EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08, C-23/08, Vatsouras/Koupatanze; siehe dazu ausführlich: Greiser in: jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. 2011, Vorbemerkung in der Fassung vom 06.08.2013, Rn. 26 ff.).

    In einem solchen Fall ist zunächst entscheidend, ob der Betroffene während eines angemessenes Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedsstaat, hier die Bundesrepublik Deutschland, gesucht hat (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08, C-23/08, Vatsouras/Koupatanze; EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Liegt ein solcher anderweitiger Zweck vor, so ist der oben genannten Anspruchsausschluss aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II zwar nicht anwendbar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2008, L 8 SO 88/07 ER), ein solcher anderweitiger Aufenthaltszweck ist hier aber nicht gegeben.

    Da der eheähnliche Partner kein Familienangehöriger in diesem Sinne ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1996, 1 C 41/93; Dienelt in: Renner, AuslR, 9. Auflage 2011, § 7 AufenthG, Rn. 20; siehe dazu auch BSG, Urteil vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R, juris, Rn. 33) ist die Verwandtschaft zum Kläger zu 2) hier nur über die gemeinsamen Kinder gegeben.

    Das BSG hat im Falle einer eheähnlichen Gemeinschaft bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes ohne Prüfung der hinreichenden Existenzmittel ein Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen unter Rückgriff auf Art. 6 GG angenommen (BSG, Urteil vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Auch wenn eine Beschränkung der Teilhaberechte an Sozialleistungen nach den geschriebenen Schrankenvorbehalten nicht möglich sein dürfte (vgl. für die Ablehnung des EuGH, wirtschaftliche Gründe der Mitgliedsstaaten als Gründe der öffentliche Ordnung anzuerkennen: EuGH, Urteil vom 16.01.2003, C-388/01, Kommission/Italien unter Bezugnahme auf: EuGH, Urteil vom 14.01.1995, C-484/93) ist eine Rechtsfertigung ist hier jedoch nach ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen möglich.

    Auch wenn die Rechtsprechung des EuGH zu den anderen Grundfreiheiten hier insoweit uneinheitlich ist (vgl. einerseits: EuGH, Urteil vom 10.01.1985, C-229/83; EuGH, Urteil vom 29.04.1999, C-224/97; EuGH, Urteil vom 16.01.2003, C-388/01 in denen ein Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe abgelehnt wird; andererseits: EuGH, Urteil vom 10.03.1993, C-111/91, Kommission/Luxemburg; EuGH, Urteil vom 26.10.1999, C-294/97, Eurowings Luftverkehr, in denen eine Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe geprüft wird; zudem: EuGH, Urteil vom 28.01.1992, C-204/90, Bachmann, wo eine solche auch bejaht wird), so erkennt der EuGH im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zumindest an, dass eine Ungleichbehandlung dann gerechtfertigt ist, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen unabhängigen Erwägung beruht und in einem angemessen Verhältnis zu einem legitimen Zweck steht, der mit der nationalen Rechtsvorschriften verfolgt wird (vgl. dazu im Rahmen der Teilhabe an Sozialleistungen: EuGH, Urteil vom 23.05.1996, C-227/98, D´Hoop; EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins; darüber hinaus: EuGH, Urteil vom 15.01.1998, C-15/96; EuGH, Urteil vom 30.11.2000, C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund).

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Dass das SGB II eine solche Leistung darstellt ist mittlerweile weithin anerkannt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 14/10 R; Kador in: jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2011, Art. 70 EGVO, 883/2004, Rn. 27; Greiser in: Eicher/Schlegel, SGB III, Art. 61,Rn 32, Stand 02/2013).
  • EuGH, 25.10.2012 - C-367/11

    Prete - Freizügigkeit - Art. 39 EG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Dabei ist das Bestehen enger, insbesondere persönlicher Bedingung zum Aufnahmemitgliedsstaat, in dem sich der Betroffene längerfristig gewöhnlich aufhält, geeignet, zur Entstehung einer dauerhaften Bindung zwischen dem Betroffenen und dem Aufnahmemitgliedsstaat, einschließlich dessen Arbeitsmarkt, beizutragen (vgl. EuGH, Urteil vom 25.10.2012, C-367/11 unter Verweis auf: EuGH, Urteil vom 22.09.1988, 236/87, Bergmann).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 9 B 510.93

    Teilurteil - Unvollständiges Vollendurteil - Abgrenzung

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Wollte das Gericht, wie hier, ein Endurteil erlassen ist diese Entscheidung auch dann ein Vollurteil, wenn es den Streitgegenstand nicht erschöpft hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22.02.1994, 9 B 510/93; Keller, a. a. O., Rn. 3b).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Da der eheähnliche Partner kein Familienangehöriger in diesem Sinne ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1996, 1 C 41/93; Dienelt in: Renner, AuslR, 9. Auflage 2011, § 7 AufenthG, Rn. 20; siehe dazu auch BSG, Urteil vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R, juris, Rn. 33) ist die Verwandtschaft zum Kläger zu 2) hier nur über die gemeinsamen Kinder gegeben.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat an diese Rechtsprechung des EGMR angeknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 3/08, juris, Rn. 18).
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10
    Auch wenn die Rechtsprechung des EuGH zu den anderen Grundfreiheiten hier insoweit uneinheitlich ist (vgl. einerseits: EuGH, Urteil vom 10.01.1985, C-229/83; EuGH, Urteil vom 29.04.1999, C-224/97; EuGH, Urteil vom 16.01.2003, C-388/01 in denen ein Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe abgelehnt wird; andererseits: EuGH, Urteil vom 10.03.1993, C-111/91, Kommission/Luxemburg; EuGH, Urteil vom 26.10.1999, C-294/97, Eurowings Luftverkehr, in denen eine Rechtfertigung durch ungeschriebene Rechtfertigungsgründe geprüft wird; zudem: EuGH, Urteil vom 28.01.1992, C-204/90, Bachmann, wo eine solche auch bejaht wird), so erkennt der EuGH im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zumindest an, dass eine Ungleichbehandlung dann gerechtfertigt ist, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen unabhängigen Erwägung beruht und in einem angemessen Verhältnis zu einem legitimen Zweck steht, der mit der nationalen Rechtsvorschriften verfolgt wird (vgl. dazu im Rahmen der Teilhabe an Sozialleistungen: EuGH, Urteil vom 23.05.1996, C-227/98, D´Hoop; EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, Collins; darüber hinaus: EuGH, Urteil vom 15.01.1998, C-15/96; EuGH, Urteil vom 30.11.2000, C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausländer - Aufenthaltsrecht - selbständige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 8 SO 88/07

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II; Erwerbsfähigkeit eines Ausländers

  • EGMR, 28.11.1996 - 21702/93

    AHMUT c. PAYS-BAS

  • EuGH, 19.05.2011 - C-256/10

    Barcenilla Fernández

  • EuGH - C-227/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Irland - Vertragverletzung durch einen Mitgliedstaat - Keine

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 53/95

    Umsatzsteuerfreiheit von durch eine juristische Person erbrachten ärztlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 67/14
    Diese ist mit dem Kindsvater nicht verheiratet und damit nicht dessen Familienangehörige i. S. des § 3 Abs. 2 FreizügG/EU (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41/93 - Sozialgericht - SG - Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 52/14
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht