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   SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02   

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SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02 (https://dejure.org/2004,56119)
SG Hannover, Entscheidung vom 13.10.2004 - S 16 KA 262/02 (https://dejure.org/2004,56119)
SG Hannover, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - S 16 KA 262/02 (https://dejure.org/2004,56119)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen habe im Beschluss vom 13. August 2002 im vorausgegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren zwischen den Beteiligten, Aktenzeichen L 3 KA 161/02 ER, zu Recht darauf hingewiesen, dass ein allgemeiner Rechtsgrundsatz nicht existiere, wonach jegliche Missachtung der von einem Vertragsarzt zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu einem vollständigen Verlust des Honoraranspruchs führe.

    Die Kammer hat die Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Akten des voraus-gegangenen Rechtsstreits im einstweiligen Rechtsschutz S 16 KA 104/02 ER / L 3 KA 161/02 ER beigezogen.

    Die Zulässigkeit auch erheblicher Abweichungen nimmt das LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 13. August 2002, L 3 KA 161/02 ER, an.

  • LSG Bayern, 05.05.2003 - L 12 B 170/03
    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Das Bayerische LSG habe sich in einem Beschluss vom 5. Mai 2003, L 12 B 170/03 KA ER, den Darlegungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Wesentlichen angeschlossen.

    Ein Rechtsgrundsatz, wonach jegliche Missachtung der von einem Vertragsarzt zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu einem vollständigen Verlust seines Honoraranspruchs führt, existiert folglich nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O., S. 27 f.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Mai 2003, L 12 B 170/03 KA ER, S. 13).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Für unter Verstoß gegen die vertragsärztlichen Bestimmungen erbrachte Leistungen bestehe kein Honoraranspruch, wie sich aus der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 4. Mai 1994, 6 RKa 40/93, S. 10 und vom 21. Juni 1995, 6 RKa 60/94) ergebe.

    Auch die Überlegungen des BSG aus dem Urteil vom 21. Juni 1995, 6 RKa 60/94, sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Infolgedessen sei die Beklagte berechtigt, die Honorarbescheide aufzuheben und das Honorar neu festzusetzen, wobei im Rahmen eines weiten Schätzungsermessens die Festsetzung auf den Fachgruppendurchschnitt nicht zu beanstanden sei (mit Verweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. September 1997, Az. 6 RKa 86/95).

    Die abgerechneten Leistungen wurden vorliegend tatsächlich erbracht, und zwar nicht nur durch qualifizierte Fachärzte, sondern auch durch die formal rechtswirksam zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte persönlich (anders lag der dem Urteil des BSG vom 17. September 1997, 6 RKa 86/95, zugrunde liegende Fall).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Nach einem weiteren Urteil des BSG vom 16. Juli 2003, B 6 KA 34/02 R, müsse die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in beruflicher und persönlicher Selbständigkeit gemäß § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV für jeden Angehörigen der Gemeinschaftspraxis gesichert sein.
  • BSG, 13.11.1974 - 6 RKa 39/73
    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Auch könne der Kläger nicht unter Berufung auf den durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erworbenen formalrechtlichen Status kassenärztliche Leistungen abrechnen (BSG, Urteil vom 13. November 1974, 6 RKa 39/73).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Für unter Verstoß gegen die vertragsärztlichen Bestimmungen erbrachte Leistungen bestehe kein Honoraranspruch, wie sich aus der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 4. Mai 1994, 6 RKa 40/93, S. 10 und vom 21. Juni 1995, 6 RKa 60/94) ergebe.
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus SG Hannover, 13.10.2004 - S 16 KA 262/02
    Die Beklagte sei nach einem Urteil des BSG vom 31. Oktober 2001, B 6 KA 16/00 R, im Übrigen generell zur Rücknahme unrichtiger und rechtswidriger Honorarbescheide berechtigt.
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