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SG Stuttgart, 09.07.2018 - S 16 SO 1855/18 |
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Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 09.07.2018 - S 16 SO 1855/18
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 7 SO 2855/18
Wird zitiert von ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 7 SO 2855/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeeinlegung durch …
Eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das von der in 2018 verstorbenen Antragstellerin vor dem Sozialgericht Stuttgart (SG) angebrachte und mittlerweile rechtskräftig abgeschlossene einstweilige Rechtsschutzverfahren S 16 SO 1855/18 ER scheidet aus.Der Senat legt das Begehren dahingehend aus, dass die anwaltliche Bevollmächtigte der verstorbenen Antragstellerin "namens und in Vollmacht des noch unbekannten Rechtsnachfolgers" sich mit der Beschwerde ausschließlich gegen die in dem angefochtenen Beschluss des SG vom 9. Juli 2018 verfügte Ablehnung von PKH wendet und die Bewilligung von PKH für das abgeschlossene einstweilige Rechtsschutzverfahren S 16 SO 1855/18 ER begehrt.
Unter Beachtung dieser Grundsätze scheidet vorliegend eine Bewilligung von PKH für das vor dem SG anhängig gewesene einstweilige Rechtsschutzverfahren S 16 SO 1855/18 ER aus.