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   SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05   

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https://dejure.org/2010,9179
SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05 (https://dejure.org/2010,9179)
SG Gießen, Entscheidung vom 02.09.2010 - S 16 VS 2/05 (https://dejure.org/2010,9179)
SG Gießen, Entscheidung vom 02. September 2010 - S 16 VS 2/05 (https://dejure.org/2010,9179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 SVG, § 81 SVG, § 38 BVG, Anl 1 Ziff 2402 BKV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Witwe eines ehemaligen Soldaten auf Zeit (SAZ) Gewährung von Hinterbliebenenversorgung; Wehrdienstbeschädigung als Voraussetzung der Gewährung von Hinterbliebenenrente; Möglichkeit der Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gehirntumor kann nicht als Wehrdienstbeschädigung angesehen werden - Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung muss mehr dafür als dagegen sprechen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91

    Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit -

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    31 Hinsichtlich der Beurteilung nicht traumatisch verursachter Krankheiten, d. h. Krankheiten, die nicht auf einem konkreten abgrenzbaren Einzelereignis beruhen (Alternativen 1. und 3. des § 81 Abs. 1 SVG) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92, BSG, Urteil vom 26.02.1992, Az. 9a RV 4/91 in SozR 3 - 3200 § 81 Nr. 3 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94), welcher die Kammer folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.

    Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3).

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92

    Versorgungsrechtlich geschützter Bereich - Unfallunabhängige Krankheiten -

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    31 Hinsichtlich der Beurteilung nicht traumatisch verursachter Krankheiten, d. h. Krankheiten, die nicht auf einem konkreten abgrenzbaren Einzelereignis beruhen (Alternativen 1. und 3. des § 81 Abs. 1 SVG) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92, BSG, Urteil vom 26.02.1992, Az. 9a RV 4/91 in SozR 3 - 3200 § 81 Nr. 3 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94), welcher die Kammer folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) die Partei die Folgen zu tragen, die aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20.Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110).
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 15 VS 12/98

    Anerkennung einer "myelo-monozytären Leukämie" (akute Leukämie, ausgeheilt) als

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94

    Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    31 Hinsichtlich der Beurteilung nicht traumatisch verursachter Krankheiten, d. h. Krankheiten, die nicht auf einem konkreten abgrenzbaren Einzelereignis beruhen (Alternativen 1. und 3. des § 81 Abs. 1 SVG) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92, BSG, Urteil vom 26.02.1992, Az. 9a RV 4/91 in SozR 3 - 3200 § 81 Nr. 3 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94), welcher die Kammer folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) die Partei die Folgen zu tragen, die aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20.Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Ist ein Sachverhalt nicht beweisbar oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich zu machen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) die Partei die Folgen zu tragen, die aus dem nicht festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet (BSG, Urteil vom 29. März 1963 - 2 RU 75/61 - BSGE 19, 52; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 40/67 - BSGE 30, 121; BSG, Urteil vom 20.Januar 1977 - 8 RU 52/76 - BSGE 43, 110).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Dabei müssen das schädigende Ereignis, die dadurch eingetretene gesundheitliche Schädigung und die darauf beruhenden Gesundheitsstörungen (Schädigungsfolgen) erwiesen sein, während nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 1; BSG, Urteil vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58).
  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 VS 1/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Strahlenbelastung - Gewährung von

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Auch eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit dem der Entscheidung des HLSG vom 29.04.2009, Az. L 4 VS 1/05 zugrunde liegenden Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben, denn dort handelte es sich zum einen nicht um einen Bediener/Operator, sondern um einen Generatormechaniker und Hochfrequenzfunktechniker, der im Unterschied zu dem Verstorbenen auch mit Wartungsarbeiten betraut und Röntgenstörstrahlen ausgesetzt war.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
    Dabei müssen das schädigende Ereignis, die dadurch eingetretene gesundheitliche Schädigung und die darauf beruhenden Gesundheitsstörungen (Schädigungsfolgen) erwiesen sein, während nach § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 1; BSG, Urteil vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58).
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