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   SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10   

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https://dejure.org/2013,12541
SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10 (https://dejure.org/2013,12541)
SG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2013 - S 163 U 279/10 (https://dejure.org/2013,12541)
SG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2013 - S 163 U 279/10 (https://dejure.org/2013,12541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst c SGB 7, § 2 Abs 3 S 5 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung oder Festnahme einer Person im Ausland - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte bzw gespaltene Handlungstendenz

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung eines Arbeitsunfalls im Sinne des § 8 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VII); Überfall nach einem beruflich veranlassten Kongressbesuch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung (gesetzliche) - Verfolgung oder Festnahme einer Person

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verfolgung einer Person, die einer Straftat verdächtig ist - UV-Schutz dem Grunde nach - keine versicherte Verrichtung bei überwiegend unversicherten Motiven - Wiedererlangung der entwendeten Brieftasche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sturz auf Jagd nach Taschendieb - Wann zahlt die Unfallversicherung?

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sturz auf Jagd nach Taschendieb - Wann zahlt die Unfallversicherung?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Versicherungsschutz nach Unfall bei Verfolgung eines Straftäters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzliche Unfallversicherung bei der Verfolgung eines Taschendiebes

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sturz auf Jagd nach Taschendieb - Wann zahlt die Unfallversicherung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    SG Berlin zu Unfall in Spanien - Kein Versicherungsschutz bei Sturz auf Jagd nach Dieb

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzlicher Versicherungsschutz nach Unfall bei Verfolgung eines Straftäters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sturz auf Jagd nach Taschendieb - Wann zahlt die Unfallversicherung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzungen bei Verfolgung eines Diebes sind grundsätzlich auch im Ausland unfallversichert!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    (4.) Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das (objektiv) seiner Art nach von Dritten beobachtbar (BSG, Urt. v. 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R) und (subjektiv) - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet ist.

    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R, Rn. 16; Urt. v. 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R, Rn. 24, ferner Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn. 25).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn.10; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92, S. 257), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn.10; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92, S. 257), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente.
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (vgl. BSG, Urt. v. 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R, Rn. 16; Urt. v. 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R, Rn. 24, ferner Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn. 25).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    Daher erkennt das BSG ein Wahlrecht des Verletzten zwischen einer zulässigen Feststellungs- und einer zulässigen Verpflichtungsklage an (zuletzt BSG, Urt. v. 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1, Rn. 12 m.w.N.; BSG, Urt. v. 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - Rn. 9 m.w.N. (juris).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
    Daher erkennt das BSG ein Wahlrecht des Verletzten zwischen einer zulässigen Feststellungs- und einer zulässigen Verpflichtungsklage an (zuletzt BSG, Urt. v. 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1, Rn. 12 m.w.N.; BSG, Urt. v. 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - Rn. 9 m.w.N. (juris).
  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

    Darüber hinaus liege kein versicherter Arbeitsunfall vor, wenn es dem Verfolger nicht in erster Linie um die Festnahme des Straftäters, sondern um die Wiedererlangung des Diebesgutes gehe (so das Sozialgericht Berlin, Urteil vom 12. März 2013 - S 163 U 279/10).
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