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   SG Leipzig, 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13   

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https://dejure.org/2014,14345
SG Leipzig, 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13 (https://dejure.org/2014,14345)
SG Leipzig, Entscheidung vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13 (https://dejure.org/2014,14345)
SG Leipzig, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - S 17 AS 4284/13 (https://dejure.org/2014,14345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Pflicht des Grundsicherungsträgers zur Abwägung typischer Folgen des Leistungsausschlusses für Altersrentner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Leistungsempfängers zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Dresden, 21.02.2014 - S 28 AS 567/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur vorzeitigen Beantragung der

    Auszug aus SG Leipzig, 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13
    Die von Instanzgerichten teilweise angenommene weitergehende behördliche Abwägungspflicht (so zuletzt, soweit ersichtlich, SG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2014 - S 28 AS 567/14 ER -, juris, Rz. 22 m. w. N...., Rz. 23: "Vielmehr hat der Antragsgegner umfassend die ihm aus der Entscheidungsbefugnis der §§ 5 Abs. 3, 12a SGB II eröffneten Rechtsfolgen mit allen für und wider sprechenden Gesichtspunkten auch in den Fallgestaltungen abzuwägen, bei denen die Pflicht zur Antragstellung nicht bereits wegen einer Unbilligkeit im Sinne der Unbilligkeitsverordnung entfällt.") verkennt den gesetzlichen Ermessenszweck bei § 5 Abs. 3 SGB II .
  • BSG, 28.06.2012 - B 4 AS 105/12 S
    Auszug aus SG Leipzig, 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13
    Dass die Klägerin ggf. gleichwohl weiterhin ergänzende Grundsicherungsleistungen, dann nach dem SGB XII, zur Deckung ihres Bedarfs in Anspruch nehmen müssen wird, ändert hieran objektiv nichts und hebt die Erforderlichkeit des Rentenbezuges nicht auf (vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 16.05.2012, Az. B 4 AS 105/12 R, Rz. 20 ff, 31 - juris - für den Fall einer ausländischen Altersrente vor dem 63.Lebensjahr in Höhe von nur 173,- EUR monatlich).
  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 7 AS 836/14
    19 ff.; SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13, RdNrn.

    19 ff.; SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13, RdNrn.

    Das SG Leipzig hat in der Entscheidung vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13, juris, RdNr. 24 ausgeführt: "Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht zu begründen.

  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14
    Das SG hat daraufhin mit Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 (S 17 AS 4284/13 - juris) diese Bescheide aufgehoben, soweit die Antragstellerin aufgefordert worden sei, eine Altersrente mit Rentenbeginn vor dem 01.02.2014 zu stellen, und den Antragsgegner des Weiteren verpflichtet, seinen Rentenantrag auf die Gewährung einer Altersrente ab 01.02.2014 zu beschränken; im Übrigen hat das SG die Klage abgewiesen.

    Daher kann es insbesondere im Fall der Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach § 12a Satz 1, Satz 2 Nr. 1 SGB II nicht Aufgabe des Leistungsträgers sein, im Rahmen der Ermessensausübung die regelmäßig damit verbundenen nachteiligen, aber vom Gesetzgeber grundsätzlich gebilligten Konsequenzen nochmals in eine Abwägung einzustellen (so zu Recht SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13 - juris RdNr. 23).

  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - 8 AS 1232/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

    Das SG hat daraufhin mit Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 (S 17 AS 4284/13 - juris) diese Bescheide aufgehoben, soweit die Antragstellerin aufgefordert worden sei, eine Altersrente mit Rentenbeginn vor dem 01.02.2014 zu stellen, und den Antragsgegner des Weiteren verpflichtet, seinen Rentenantrag auf die Gewährung einer Altersrente ab 01.02.2014 zu beschränken; im Übrigen hat das SG die Klage abgewiesen.

    Daher kann es insbesondere im Fall der Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach § 12a Satz 1, Satz 2 Nr. 1 SGB II nicht Aufgabe des Leistungsträgers sein, im Rahmen der Ermessensausübung die regelmäßig damit verbundenen nachteiligen, aber vom Gesetzgeber grundsätzlich gebilligten Konsequenzen nochmals in eine Abwägung einzustellen (so zu Recht SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13 - juris RdNr. 23).

  • LSG Sachsen, 22.05.2015 - L 8 AS 125/15

    Weitergewährung von SGB II -Leistungen bei möglichem Rentenbezug - fiktives

    Die gegen diese Bescheide gerichtete Klage hatte vor dem Sozialgericht Leipzig (SG) nur insoweit Erfolg, als die Antragstellerin darin aufgefordert worden sei, eine Altersrente mit Rentenbeginn vor dem 01.02.2014 zu stellen (Gerichtsbescheid vom 13.05.2014 - S 17 AS 4284/13 - juris).
  • SG Dessau-Roßlau, 12.01.2015 - S 8 AS 2850/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verpflichtung zur Beantragung vorzeitiger

    Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Kammer - im Anschluss an die diesbezügliche sozialgerichtliche Rechtsprechung - insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 1 Abs. 1 bzw. der antragstellerseitigen Ausführungen zur Art. 14 GG - keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu ausführlich Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. August 2014 - L 7 AS 836/14 B ER; Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 13. Mai 2014 - S 17 AS 4284/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2014 - L 9 AS 2809/13
    Allerdings sind die Unbilligkeitsgründe gemäß § 2 bis 5 Unbilligkeits-V nicht abschließend, so dass bei Nichtvorliegen der geregelten Unbilligkeitsgründe eine vollumfängliche Ermessensausübung des Beklagten erforderlich ist (Geiger in LPK-SGB II, § 12a Rn. 6; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2014, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2013, a.a.O; SG Dresden, Beschluss vom 21.02.2014 a.a.O; a.A. SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014, S 17 AS 4284/13, in Juris; im Ergebnis offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.05.2013, L 19 AS 291/13 B ER, in Juris).
  • SG Potsdam, 29.08.2014 - S 19 AS 1797/14
    Zum anderen und in erster Linie aber, weil es sich insoweit um regelmäßig durch den Bezug der Altersrente eintretende Folgen handelt, die gerade die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene generelle und ausnahmslose Konsequenz der Altersberentung darstellen (vgl. SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.5.2014 zum Aktenzeichen S 17 AS 4284/13).
  • SG Frankfurt/Oder, 30.07.2014 - S 28 AS 2412/13
    Die Gegenauffassung, die damit argumentiert, dass der Verlust der Möglichkeit Hilfe bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes zu erlangen (§ 16 SGB II) und der Verlust eines Teils der Rentenanwartschaften eine regelmäßige Folge der gesetzlichen Pflicht aus § 2 Abs. 2 S.1 SGB II, § 3 Abs. 3 SGB II und § 12a SGB II zur Wahrnehmung der Selbsthilfemöglichkeiten darstellt und dass deswegen über die Tatbestände der Unbilligkeitsverordnung keine Ermessensüberlegungen anzustellen seien (in diesem Sinne SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2014, Aktenzeichen S 17 AS 4284/13, Randnummer 22f.), überzeugen die Kammer nicht.
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