Rechtsprechung
   SG Leipzig, 15.05.2013 - S 17 AS 723/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22779
SG Leipzig, 15.05.2013 - S 17 AS 723/13 (https://dejure.org/2013,22779)
SG Leipzig, Entscheidung vom 15.05.2013 - S 17 AS 723/13 (https://dejure.org/2013,22779)
SG Leipzig, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - S 17 AS 723/13 (https://dejure.org/2013,22779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 796 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • SG Karlsruhe, 17.02.2014 - S 15 AS 343/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage -

    Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts, die dem Gesetzgeber zukommt (BVerfGE 125, 175 [223 f.]), durfte dieser jedoch berücksichtigen, dass es nichtdeutschen Staatsangehörigen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - anders als deutschen Staatsangehörigen, für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Schutzverpflichtung hat - ohne weiteres rechtlich möglich, aber auch zumutbar ist, in das Heimatland zurückzukehren, wenn des Existenzminimum in Deutschland nicht gesichert ist, im Heimatland aufgrund der dort geltenden Bestimmungen aber gesichert wäre (ähnlich SG Leipzig, Urteil vom 15. Mai 2013 - S 17 AS 723/13, juris, Rn. 41).
  • SG Karlsruhe, 07.08.2014 - S 15 AS 2508/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - keine Folgenabwägung - Grundsicherung für

    Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts, die dem Gesetzgeber zukommt (BVerfGE 125, 175 [223 f.]), durfte dieser jedoch berücksichtigen, dass es nichtdeutschen Staatsangehörigen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - anders als deutschen Staatsangehörigen, für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Schutzverpflichtung hat - ohne weiteres rechtlich möglich, aber auch zumutbar ist, in das Heimatland zurückzukehren, wenn des Existenzminimum in Deutschland nicht gesichert ist, im Heimatland aufgrund der dort geltenden Bestimmungen aber gesichert wäre (ähnlich SG Leipzig, Urteil vom 15. Mai 2013 - S 17 AS 723/13, juris, Rn. 41).
  • SG Karlsruhe, 29.12.2014 - S 15 AS 4229/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts, die dem Gesetzgeber zukommt (BVerfGE 125, 175 [223 f.]), durfte dieser jedoch berücksichtigen, dass es nichtdeutschen Staatsangehörigen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - anders als deutschen Staatsangehörigen, für die die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Schutzverpflichtung hat - ohne weiteres rechtlich möglich, aber auch zumutbar ist, in das Heimatland zurückzukehren, wenn des Existenzminimum in Deutschland nicht gesichert ist, im Heimatland aufgrund der dort geltenden Bestimmungen aber gesichert wäre (ähnlich SG Leipzig, Urteil vom 15. Mai 2013 - S 17 AS 723/13, juris, Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht