Rechtsprechung
   SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8353
SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02 (https://dejure.org/2005,8353)
SG Dresden, Entscheidung vom 02.06.2005 - S 18 KR 210/02 (https://dejure.org/2005,8353)
SG Dresden, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - S 18 KR 210/02 (https://dejure.org/2005,8353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - über den Festbetrag hinausgehende Kostenübernahme - Behinderungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Krankenversicherten auf Versorgung mit Hörgeräten über den Festbetrag hinaus; Erforderlichkeit der Versorgung eines Versicherten mit einem bestimmten Hörgerät

  • kanzlei-focken.de

    Hörgerät - Hilfsmittel - Festbetrag ist nicht in jedem Fall Limit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festbeträge für Hörgeräte sind nicht immer bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Versorgung mit einem Hörgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Der Kläger macht unter Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R, geltend, er habe Anspruch auf den neuesten Stand der Technik, soweit damit keine Überversorgung verbunden sei.

    Der Sachleistungsanspruch des Versicherten erstreckt sich auf das technisch fortschrittlichere Hilfsmittel (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R).

    Nach den Grundsätzen, die das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R, und vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 66/01 R, herausgearbeitet hat, ist die Versorgung mit Hörgeräten unabhängig von deren technischer Ausstattung deshalb stets eine originäre Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung.

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Nur wenn es um einen Ausgleich ohne Verbesserung elementarer Körperfunktionen allein zur Befriedigung eines sonstigen allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens geht (z. B. Kommunikation, Schaffung eines geistigen und körperlichen Freiraums, selbstständiges Wohnen, Bewegung im Nahbereich der Wohnung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben), bemisst sich der Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse nicht nach dem technisch Machbaren (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 66/01 R).

    Nach den Grundsätzen, die das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 06.06.2002, Az. B 3 KR 68/01 R, und vom 23.07.2002, Az. B 3 KR 66/01 R, herausgearbeitet hat, ist die Versorgung mit Hörgeräten unabhängig von deren technischer Ausstattung deshalb stets eine originäre Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung.

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Das Bundessozialgericht hat dies im Urteil vom 23.01.2003, Az. B 3 KR 7/02 R, dahin gehend konkretisiert, dass der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht begrenzt, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. Der vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23.01.2003 beschriebene Fall ist hier eingetreten. Die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzten Festbeträge verfehlen den in § 2, Abs. 4, § 12 Abs. 1 SGB V, § 33 Abs. 2 Satz 1 und § 36 SGB V gesetzlich verankerten Auftrag, die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung des Klägers mit Hilfsmitteln durch die Bezuschussung bis zum jeweiligen Festbetrag sicherzustellen. Der Anspruch des Klägers auf Hörgeräteversorgung beschränkt sich nicht etwa nur auf die Deckung eines Grundbedürfnisses in ausgewählten Lebensbereichen; seine Befriedigung bemisst sich auch nicht allein am prozentualen Wortverstehen unter Laborbedingungen (vgl. Nr. 63.2 in Verbindung mit Nr. 66 der Heilmittel-Richtlinien).

    Im Einklang damit hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 23.01.2003, Az. B 3 KR 7/02 R, wo es um die Erforderlichkeit der Versorgung des Versicherten mit einem bestimmten Hörgerät ging, maßgeblich darauf abgestellt, ob die alten Hörgeräte des Versicherten noch geeignet waren, die Fehlfunktion des Hörsinnes in vollem Umfang auszugleichen.

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Eine Einstandspflicht für die vollständigen Kosten der Hörgeräteversorgung, um dem Kläger die Teilnahme an einem Studium oder an der für den kommenden Herbst geplanten Berufsausbildung zu ermöglichen, lehnt sie unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.07.2004, Az. B 3 KR 13/03 R, ab.

    Die von der Beklagten für ihre Auffassung in Anspruch genommenen Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.11.1999, Az. B 3 KR 3/99 R, und vom 22.07.2004, Az. B 3 KR 13/03 R, sind hier nicht einschlägig.

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 17.12.2002, Az. 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95 (BGBl. I 2003, S. 126), festgestellt, dass die in § 35 und in § 36 in Verbindung mit § 35 SGB V den dort genannten Verbänden eingeräumte Ermächtigung, Festbeträge festzusetzen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
    Die von der Beklagten für ihre Auffassung in Anspruch genommenen Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.11.1999, Az. B 3 KR 3/99 R, und vom 22.07.2004, Az. B 3 KR 13/03 R, sind hier nicht einschlägig.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 KR 1539/07

    Gewährung eines Hilfsmittels zum Festbetrag zur Erfüllung der Leistungspflicht

    Nach der Rechtsprechung des BSG begrenze der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkassen nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche (Urt. v. 21.1.2003, - B 3 KR 7/02 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 24.6.2005, - L 4 KR 147/03 - SG Dresden, Urt. v. 2.6.2005, - S 18 KR 210/02 -).
  • SG Dresden, 27.10.2010 - S 18 KR 137/08

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit Hörgeräten - Festbetragsregelung

    Zugleich verwies die Klägerin auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23.01.2003, Az. B 3 KR 7/02 R, und des Sozialgerichts Dresden vom 02.06.2005, Az. S 18 KR 210/02.

    Nur wenn sich die Überlegenheit des vom Versicherten gewählten Hilfsmittels gegenüber dem von der Krankenkasse zu benennenden Gerät in einer vergleichenden Funktionserprobung nicht positiv feststellen lässt, geht die Unerweislichkeit zu Lasten des Versicherten (vgl. bereits Sozialgericht Dresden, Urteil vom 02.06.2005, Az. S 18 KR 210/02; Urteil vom 08.09.2005, Az. S 18 KR 499/03).

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 372/07

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit dem Arzneimittel Sortis(R)

    Die Kammer hat dies bereits mehrfach zum Anlass genommen, Versicherten, die auf eine spezielle Hörgeräteversorgung angewiesen waren, die zum Festbetrag nicht erhältlich ist, diese ohne Bindung an den Festbetrag zuzusprechen (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 02.06.2005, Az. S 18 KR 210/02, und Urteil vom 08.09.2005, Az. S 18 KR 499/03).
  • SG Lübeck, 01.06.2006 - S 3 KR 201/05

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Hörgerät) - Festbetrag - Versorgung ohne

    Die gilt jedoch nur dann, wenn die Hörgeräte, die für den festgesetzten Festbetrag bezogen werden können, ausreichend sind, um einen Ausgleich der konkreten Hörschädigung im notwendigen Maße zu erreichen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Juni 2005 - S 4 KR 147/03 - SG Dresden, Urteil vom 02. Juni 2005 - S 18 KR 210/02; SG Hamburg Urteil vom 06. Mai 2004 - S 32 KR 666/01 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 R 2631/13

    Erstattung der Kosten für selbst beschaffte Hörgeräte

    Die Beklagte trug vor, da die Hörgeräteversorgung für jedwede und nicht für eine bestimmte Berufstätigkeit der Klägerin erforderlich sei, sei die Beigeladene für die Hilfsmittelversorgung der Klägerin zuständig (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 15.06.2005, - L 4 KR 147/03 - und SG Dresden, Urt. v. 02.06.2005, - S 18 KR 210/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht