Rechtsprechung
SG Dresden, 08.08.2012 - S 18 KR 412/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Sozialgericht beanstandet Verträge mit Busfahrern bei DVB-Subunternehmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Busfahrer als Selbständige oder Arbeitnehmer?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verträge mit Busfahrern bei DVB-Subunternehmen beanstandet
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13
Sozialversicherungspflicht - Busfahrer für Stadtrundfahrten - abhängige …
Auch der vorliegende Fall bestätigt die Regel, dass Fahrer, die für ein Unternehmen Fahrleistungen mit fremden Fahrzeugen erbringen, in dieses Unternehmen eingegliedert und daher dort beschäftigt sind (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12 - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2012 - L 5 R 23/12 - Sozialgericht Dresden, Urteil vom 8. August 2012 - S 18 KR 412/09 - jeweils juris;… zustimmend Sonnhoff, jurisPraxisReport-SozR 14/2012 Anm. 1).Er allein trug das Risiko, mit den ihr hierfür seitens der Hauptauftraggeber oder Endkunden gewährten Entgelte die damit verbundenen Kosten einschließlich des Dienstlohns der Fahrer zu decken und evtl. Gewinne zu erwirtschaften (SG Dresden, Urteil vom 08. August 2012 - S 18 KR 412/09 -, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - L 9 KR 344/13
Sozialversicherungsbeitragspflicht
Auch der vorliegende Fall bestätigt die Regel, dass Fahrer, die für ein Unternehmen Fahrleistungen mit fremden Fahrzeugen erbringen, in dieses Unternehmen eingegliedert und daher dort beschäftigt sind (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12 - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2012 - L 5 R 23/12 - Sozialgericht Dresden, Urteil vom 8. August 2012 - S 18 KR 412/09 - jeweils juris;… zustimmend Sonnhoff, jurisPraxisReport-SozR 14/2012 Anm. 1).Er allein trug das Risiko, mit den ihr hierfür seitens der Hauptauftraggeber oder Endkunden gewährten Entgelte die damit verbundenen Kosten einschließlich des Dienstlohns der Fahrer zu decken und evtl. Gewinne zu erwirtschaften (SG Dresden, Urteil vom 08. August 2012 - S 18 KR 412/09 -, juris).