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   SG Leipzig, 27.03.2014 - S 19 AS 4235/10   

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SG Leipzig, 27.03.2014 - S 19 AS 4235/10 (https://dejure.org/2014,23802)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27.03.2014 - S 19 AS 4235/10 (https://dejure.org/2014,23802)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27. März 2014 - S 19 AS 4235/10 (https://dejure.org/2014,23802)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 3 AS 640/14
    Die Klägerin hat hiergegen am 3. November 2010 die diesem Berufungsverfahren vorangegangene Klage erhoben (Az. S 19 AS 4235/10), mit der sie höhere Leistungen begehrt hat.

    Das Sozialgericht hat die gegen den Bescheid vom 17. September 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2010 gerichtete Klage (Az. S 19 AS 4235/10) mit Gerichtsbescheid vom 27. März 2014 wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen.

    a) Gegenstand des diesem Berufungsverfahren zugrundeliegenden Klageverfahrens (Az. S 19 AS 4235/10) war das Begehren der Klägerin, höhere Leistungen als die vorläufig bewilligten zu erhalten.

    Für die Klage vom 3. November 2010 (Az. S 19 AS 4235/10) bedeutet dies, dass zum einen mit dem Erlass des Bescheides vom 13. Marz 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2012 der Bescheid vom 17. September 2009 über die vorläufige Leistungsbewilligung in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. September 2010 seine Erledigung gefunden hat.

    Zum anderen ist der Bescheid vom 13. Marz 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2012 mit der endgültigen Leistungsbewilligung kraft Gesetzes, nämlich gemäß § 96 SGG, Gegenstand des Klageverfahrens Az. S 19 AS 4235/10 geworden.

    Da einerseits der Bescheid vom 13. Marz 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2012 gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens Az. S 19 AS 4235/10 geworden ist und andererseits die Klage Az. S 19 AS 2449/12 unzulässig ist, kann die Klägerin entgegen der Rechtsauffassung des Sozialgerichtes noch die Klage Az. S 19 AS 4235/10 gemäß § 99 SGG auf den Bescheid über die endgültige Leistungsbewilligung umstellen und gegebenenfalls höhere endgültige Leistungen fordern.

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