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   SG Magdeburg, 20.11.2014 - S 19 SO 55/11   

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SG Magdeburg, 20.11.2014 - S 19 SO 55/11 (https://dejure.org/2014,105700)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - S 19 SO 55/11 (https://dejure.org/2014,105700)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - S 19 SO 55/11 (https://dejure.org/2014,105700)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Nach einem Kammerwechsel beim SG im September 2014 wurde das Verfahren unter dem Az S 19 SO 55/11 fortgeführt.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. November 2018 aufzuheben und das beklagte Land zu verurteilen, der Klägerin wegen der unangemessenen Dauer der vor dem Sozialgericht Magdeburg zunächst unter den Aktenzeichen S 22 SO 55/11, S 22 SO 57/11 und S 22 SO 59/11 und nach ihrer Verbindung zuletzt unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 geführten Klageverfahren eine Entschädigung in Höhe von 11 100 Euro nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. März 2017 zu zahlen.

    Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist der von der Klägerin ausschließlich geltend gemachte Anspruch auf Geldentschädigung nebst Zinsen wegen überlanger Dauer des vor dem SG Magdeburg zuletzt unter dem Az S 19 SO 55/11 geführten Klageverfahrens.

    Das zuletzt nach der Verbindung mit den beiden anderen Klageverfahren unter dem Az S 19 SO 55/11 geführte Ausgangsverfahren ist als ein Gerichtsverfahren iS des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG zu betrachten.

    Hier war zwar das Ausgangsverfahren mit dem Az S 19 SO 55/11 bei Inkrafttreten des ÜGG am 3.12.2011 schon anhängig.

    Das zuletzt nach seiner Verbindung mit den anderen beiden Klageverfahren unter dem Az S 19 SO 55/11 geführte Ausgangsverfahren ist entschädigungsrechtlich nur ein Gerichtsverfahren iS des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG.

    Trotzdem war sie nur Beteiligte des Klageverfahrens mit dem Az S 19 SO 55/11 und vor der Verbindung an den beiden anderen Klageverfahren (Az S 22 SO 57/11 und Az S 22 SO 59/11) nicht beteiligt.

    Dies konnte die Klägerin jedoch erst mit ihrer Beiladung zum Klageverfahren mit dem Az S 19 SO 55/11.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2018 - L 10 SF 2/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - einfach Beigeladener im

    In dem führenden Verfahren (zunächst S 22 SO 55/11, später S 19 SO 55/11) erhob der Prozessbevollmächtigte des damaligen Klägers G. D., dieser vertreten durch seine Betreuerin, am 6. April 2011 Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.

    Mit einem Schreiben vom 17. September 2014 informierte das SG, dass das Verfahren aufgrund eines Kammerwechsels nunmehr unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 geführt werde.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wegen überlanger Verfahrensdauer der vor dem Sozialgericht Magdeburg unter den Az.: S 22 SO 55/11, S 22 SO 57/11 und S 22 SO 59/11 registrierten, durch Beschluss vom 11. Juli 2011 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 22 SO 55/11 verbundenen und unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 erledigten Verfahren eine Entschädigung in Höhe von mindestens 11.100,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach der Vorschrift des § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf diese Entschädigung seit dem 20. März 2017 zu zahlen.

    Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wegen überlanger Verfahrensdauer der vor dem Sozialgericht Magdeburg unter den Az.: S 22 SO 55/11, S 22 SO 57/11 und S 22 SO 59/11 registrierten, durch Beschluss vom 11. Juli 2011 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 22 SO 55/11 verbundenen und unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 erledigten Verfahren eine Entschädigung in Höhe von mindestens 3.900,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach der Vorschrift des § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf diese Entschädigung seit dem 20. März 2017 zu zahlen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 10 SF 12/21

    Vergleichsvorschlag des Gerichts - überlanges Gerichtsverfahren -

    Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das vor dem Sozialgericht Magdeburg zuletzt unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 geführte Verfahren unangemessen lange gedauert hat.
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