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   SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09 ER   

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https://dejure.org/2009,26030
SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09 ER (https://dejure.org/2009,26030)
SG Stade, Entscheidung vom 06.07.2009 - S 19 SO 59/09 ER (https://dejure.org/2009,26030)
SG Stade, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - S 19 SO 59/09 ER (https://dejure.org/2009,26030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Energiekostenrückstände - vergleichbare Notlage iS des § 34 Abs 1 S 1 SGB 12 - Ermessen - Darlehen - keine Unterbrechung der Grundversorgung gem § 19 Abs 2 S 2 StromGVV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 SGB XII; § 86b Abs. 2 S. 2, 4 SGG; § 193 SGG
    Schuldenübernahme durch den Sozialhilfeträger zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage i.F.d. der faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge der Sperrung der Elektrizitätszufuhr und Gaszufuhr aufgrund von Energieschulden; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldenübernahme durch den Sozialhilfeträger zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage i.F.d. der faktischen Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge der Sperrung der Elektrizitätszufuhr und Gaszufuhr aufgrund von Energieschulden; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hildesheim, 10.10.2008 - 7 S 155/08
    Auszug aus SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09
    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist es aber nicht Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen, bedürftige Kunden notfalls kostenlos mit Energie zu versorgen, sondern ist die Unterstützung Bedürftiger letztlich Sache der Sozialverwaltung (vgl LG Aachen, RDE 1989, 75; LG Hildesheim, Urteil vom 10.10.2008, Az: 7 S 155/08 m.w.N., zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09
    Im übrigen erscheint es rechtlich bedenklich, wenn Gebietskörperschaften, die zugleich Sozialhilfeträger und Allein- bzw Mitgesellschafter von Energieversorgungsunternehmen sind, Leistungsberechtigte in Notlagen auf die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den Grundversorger verweisen, ohne selbst auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften der StromGVV durch den Energieversorger hinzuwirken (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 2005, Az.: L 1 B 7/05 SO ER, zit nach juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09
    Dies ist der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 mwN).
  • LG Bielefeld, 19.01.2011 - 5 O 92/10

    Nachweis der Bezahlung von Stromrechnungen

    Es ist dem Beklagten daher zuzumuten, sich zunächst mit dem zuständigen Sozialleistungsträger in Verbindung zu setzten und zu beantragen, dass seine Schulden nach § 34 I SGB XII oder § 22 IV SGB II - zumindest als Darlehn - übernommen werden (vgl. SG Stade, Beschluss vom 06.07.2009, Az.: S 19 SO 59/09 ER).
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