Rechtsprechung
SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang des Leistunganspruchs eines Schwerstbehinderten kann sich nach seinem konkreten Freizeitbedarf richten
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13
Erhöhung des Stundenkontingents der in Form eines persönlichen Budgets erbrachten …
Auszug aus SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13
Das Gericht hat das unter dem Aktenzeichen S 19 SO 63/13 ER geführte Eilverfahren beigezogen sowie Beweis erhoben durch Vernehmung der mit der Betreuung der Klägerin betrauten Zeuginnen E. M., U. P. und W. I1.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze und die übrige Gerichtsakte sowie auf die Akte des beigezogenen Eilverfahrens S 19 SO 63/13 ER und auf die Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - L 8 SO 29/10
Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines …
Auszug aus SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13
Fehlt es an einer solchen Zielvereinbarung, können Leistungen in Form eines persönlichen Budgets nicht erbracht (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011 - L 8 SO 29/10 ER = juris) und folglich auch die zuständigen Leistungsträger nicht zur Erbringung eines persönlichen Budgets verpflichtet werden. - LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - L 8 SO 4/12
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme der angemessenen Kosten für eine …
Auszug aus SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13
Da sich die Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) darstellt (dies folgt für die Kammer bereits aus der Terminologie der BudgetV. So wird die Zielvereinbarung zwischen den Beteiligten "abgeschlossen" und kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BudgetV "gekündigt" werden; ebenso im Ergebnis etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 = juris, Rdnr. 29; SG München…, Urteil vom 07.05.2013 - S 48 SO 235/12 = juris, Rdnr. 26 ff.), handelt es sich um eine Leistungsklage auf Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, wobei die Willenserklärung des Beklagten mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt, § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 894 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO). - SG München, 07.05.2013 - S 48 SO 235/12
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Auszug aus SG Aachen, 19.09.2013 - S 19 SO 76/13
Da sich die Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) darstellt (dies folgt für die Kammer bereits aus der Terminologie der BudgetV. So wird die Zielvereinbarung zwischen den Beteiligten "abgeschlossen" und kann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BudgetV "gekündigt" werden; ebenso im Ergebnis etwa LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 = juris, Rdnr. 29; SG München, Urteil vom 07.05.2013 - S 48 SO 235/12 = juris, Rdnr. 26 ff.), handelt es sich um eine Leistungsklage auf Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, wobei die Willenserklärung des Beklagten mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt, § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 894 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).
- SG Halle, 07.01.2015 - S 24 SO 135/12
Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)
Zwar wurde in der Rechtsprechung angenommen, dass ein Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung mit einem näher bestimmten Inhalt bestehen kann (SG Aachen, Urteil vom 19.09.2013 - S 19 SO 76/13, später aufgegeben mit SG Aachen, Urteil vom 13.12.2013 - S 19 SO 47/12). - SG Aachen, 26.07.2013 - S 19 SO 63/13 Der Antragsgegner wird ab dem 11.07.2013 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig und bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum Abschluss des unter dem Az. S 19 SO 76/13 geführten Hauptsacheverfahrens, verpflichtet, das im Rahmen des persönlichen Budgets der Antragstellerin bewilligte Stundenkontingent auf 83 Stunden pro Monat zu erhöhen und der Antragstellerin weitere 595, 00 Euro pro Monat zu bewilligen und auszuzahlen.
Hiergegen hat die Antragstellerin Klage erhoben, die unter dem Az. S 19 SO 76/13 geführt wird.
- SG Aachen, 13.12.2013 - S 19 SO 47/12 Der Kläger hätte diese Zielvereinbarung, die sich als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne der §§ 53 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) darstellt (dazu etwa LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 31.01.2013 - L 8 SO 4/12 = juris, Rdnr. 29; SG München…, Urteil vom 07.05.2013 - S 48 SO 235/12 = juris, Rdnr. 26 ff.; ausführlich auch Urteil der Kammer vom 19.09.2013 - S 19 SO 76/13), nur annehmen müssen.
- SG Halle, 04.10.2016 - S 29 SO 92/13
Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der …
Zwar wurde in der Rechtsprechung angenommen, dass ein Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung mit einem näher bestimmten Inhalt bestehen kann (SG Aachen, Urteil vom 19. September 2013 - S 19 SO 76/13, später aufgegeben mit SG Aachen, Urteil vom 13. Dezember 2013 - S 19 SO 47/12).