Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 24 Abs 1 SGB 3, § 142 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Beschäftigungsverhältnis iS von § 24 Abs 1 SGB 3 - beitragsrechtlicher Beschäftigungsbegriff - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Einheitlichkeit - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff
- sozialgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Im Übrigen sei ungeklärt, ob die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.07.2015 (Az. B 12 KR 23/13 R) auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung Anwendung finden könne.Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).
Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).
- BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R
Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in Juris).
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in Juris).Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in Juris).".
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
aa.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, welcher auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (vergl. Urteil vom 23.11.2016 - L 5 R 50/16 -, Rn. 67ff, Juris) folgt, bestimmt sich der sozialversicherungsrechtliche Status nach den folgenden Grundsätzen:. - BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-)Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in Juris). - BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-)Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in Juris). - BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, in Juris). - BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R
Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in Juris).". - BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16
Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung indessen nicht wesentlich bestimmen (BSG; Beschluss vom 16.08.2010, - B 12 KR 100/09 B -, in Juris). - BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75
Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit - …
- BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
- OLG München, 19.11.2003 - 7 U 4505/03
Abberufung des Geschäftsfürers einer Familien-KG durch die Komplementär-GmbH
- BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R
Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft - …
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch …
Für die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis gemäß § 24 SGB III der Versicherungspflicht unterliegt, ist ausschließlich der beitragsrechtliche Beschäftigungsbegriff maßgeblich (Fortsetzung von SG Karlsruhe vom 23.5.2017 - S 2 AL 1779/16, juris).